Berlin beschließt umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz – Verfassungsgericht soll prüfen
Marie SchneiderBerlin beschließt umstrittenes Vergesellschaftungsgesetz – Verfassungsgericht soll prüfen
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Gesetz verabschiedet, das den Weg für die Vergesellschaftung wichtiger Vermögenswerte ebnen könnte. Das Vergesellschaftungsrahmengesetz legt strenge Regeln für die Überführung von Grundstücken, natürlichen Ressourcen und Produktionsstätten in staatlichen Besitz fest. Befürworter argumentieren, dass damit die Sicherung essenzieller Dienstleistungen im öffentlichen Interesse gewährleistet werde.
Das Gesetz war bereits 2021 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen worden. Seither hat die Debatte bundesweit an Fahrt aufgenommen. Bundesländer wie Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen – regiert von CDU/CSU-geführten Landesregierungen – lehnen ähnliche Vorhaben als verfassungswidrig und undurchführbar ab. Linksgerichtete Parteien in Bremen und Hamburg haben zwar kleinere Pilotprojekte gestartet, diese aber bis 2026 nicht ausgeweitet.
Nach den neuen Vorschriften muss jede Vergesellschaftung zwei zentrale Bedingungen erfüllen: Sie muss dem Gemeinwohl dienen, insbesondere durch den breiten Zugang zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen. Zudem muss sie verhältnismäßig sein, wobei frühere Eigentümer eine angemessene Entschädigung erhalten.
Das Gesetz tritt jedoch nicht sofort in Kraft. Die regierende Koalition will es zunächst dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Erst nach diesem Verfahren – voraussichtlich in zwei Jahren – könnten die Maßnahmen wirksam werden.
Berlins Entscheidung stellt einen seltenen Vorstoß für öffentliche Eigentumsformen in Deutschland dar. Während andere Bundesländer ähnliche Schritte ablehnen, steht das Hauptstädter Rahmenwerk nun auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter. Wird es bestätigt, könnte das Gesetz die Bewirtschaftung essenzieller Ressourcen in der Stadt grundlegend verändern.