Brandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – doch was bedeutet das für die Justiz?
Emma GüntherBrandenburg will religiöse Symbole in Gerichtssälen verbieten – doch was bedeutet das für die Justiz?
Die Landesregierung Brandenburgs plant ein neues Gesetz, das religiöse und politische Symbole in Gerichtssälen verbieten soll. Die vorgeschlagenen Regelungen würden Richtern und Staatsanwälten untersagen, während der Verhandlung Gegenstände wie Kopftücher, Kippas oder Kreuze zu tragen. Behördenvertreter begründen den Vorstoß damit, dass so sichergestellt werden solle, dass juristische Entscheidungen frei von persönlichen Einflüssen wirken.
Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes will mit dem Gesetz das Vertrauen in die Rechtsprechung stärken. Ziel ist es, dass Urteile allein als auf dem Gesetz beruhend wahrgenommen werden – und nicht auf den privaten Überzeugungen von Richtern oder Staatsanwälten. Das Justizministerium in Potsdam hat bisher noch keinen Termin für die Einbringung des Gesetzesentwurfs genannt.
Stephan Kirschnick, Vorsitzender des Brandenburgischen Richterbundes, unterstützt den Plan. Er plädiert dafür, das Verbot auch auf Laienrichter und sogar sichtbare Tattoos auszudehnen. Kirschnick verwies zudem auf einen aktuellen Fall, in dem eine Referendarin in Brandenburg beantragt hatte, im Gerichtssaal ein Kopftuch tragen zu dürfen. Stattdessen wurde ihr eine Betreuungsaufgabe zugewiesen.
Die Diskussion über religiöse Symbole im öffentlichen Dienst hält in Deutschland bereits seit Längerem an. Mehrere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze verabschiedet. Frühere Kontroversen betrafen häufig muslimische Lehrerinnen und Richterinnen, die ein Kopftuch tragen wollten – ein Beleg für die Brisanz der Thematik.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde dies eine deutliche Veränderung für die brandenburgischen Gerichte bedeuten. Religiöse und politische Symbole wären in Verhandlungen dann nicht mehr erlaubt. Die Justiz des Landes würde sich damit anderen Bundesländern anschließen, die solche Beschränkungen bereits eingeführt haben.






