29 June 2026, 20:03

Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Straftätern

Urteil: Selbst kleinere Straftaten können Migranten ihren Schutz kosten

Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für subsidiären Schutz bei Straftätern

Das Bundesverwaltungsgericht hat klare Maßstäbe dafür gesetzt, wann verurteilte Migranten von subsidiärem Schutz ausgeschlossen werden können. Den Anstoß gab ein Fall, in dem ein Syrer mit mehreren Verurteilungen wegen Körperverletzung in letzter Instanz scheiterte. Sein Antrag war bereits 2018 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgelehnt worden.

Der syrische Mann hatte im Oktober 2018 erstmals subsidiären Schutz beantragt. Das BAMF lehnte den Antrag wegen seiner Vorstrafen ab – darunter mehr als zehn Verurteilungen wegen Körperverletzung. Das Verwaltungsgericht Mannheim bestätigte diese Entscheidung später.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das Urteil und stellte klar, dass ein Muster schwerwiegender Rechtsverstöße den Ausschluss vom Schutz rechtfertigen kann – selbst wenn keine einzelne Straftat besonders schwer wiegt. Die Richter argumentierten, dass die wiederholten Straftaten des Mannes eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und den gesellschaftlichen Zusammenhalt darstellten.

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Das Gericht präzisierte zudem, dass ein Ausschluss nicht zwingend eine schwere Einzeltat voraussetze. Auch mehrere weniger schwere Straftaten könnten in ihrer Gesamtheit zum Entzug des Schutzes führen, wenn sie grundlegende gesellschaftliche Interessen verletzten oder die öffentliche Ordnung störten.

Der Syrer bleibt damit weiterhin von subsidiärem Schutz ausgeschlossen. Das Urteil unterstreicht, dass wiederholtes strafbares Verhalten – selbst ohne extreme Schwere – Migranten von dieser Form des Asyls ausschließen kann. Die Entscheidung schafft eine klarere rechtliche Grundlage für künftige Fälle.

Quelle