Jurist Frister fordert Reform: Warum Schwarzfahren die Justiz überlastet
Marie SchneiderJurist Frister fordert Reform: Warum Schwarzfahren die Justiz überlastet
Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Umgang mit Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen Praxis Deutschlands im Umgang mit Fahrpreishinterziehung. Seiner Ansicht nach belastet die Kriminalisierung von Bagatelldelikten das Justizsystem unnötig. Seine Äußerungen erfolgen vor dem Hintergrund neuer Statistiken, die zeigen, dass ein beträchtlicher Anteil der Ersatzfreiheitsstrafen auf Verstöße im Öffentlichen Nahverkehr zurückgeht.
Frister verwies darauf, dass mittlerweile jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückzuführen sei. Er betonte, dass das Strafrecht nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte – nicht bei geringfügigen Vergehen. Besonders problematisch seien Fälle, in denen Fahrgäste zwar ihr Ticket nicht lösen, aber keine Schranken umgehen oder bewusst täuschen.
Laut Frister sollten nur wirklich verwerfliche Handlungen – wie betrügerisches Erschleichen von Leistungen – strafrechtlich verfolgt werden. Er berief sich auf Daten aus dem Jahr 2024, wonach bei jedem achten Schwarzfahrfall Fernverkehrsstrecken betroffen waren. Hier hält er strengere Maßnahmen für vertretbar.
Obwohl Frister sich gegen eine vollständige Abschaffung des § 265a StGB ausspricht, lehnt er Forderungen ab, Schwarzfahren zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Stattdessen schlägt er gezielte Änderungen vor, um die Gerichte zu entlasten. Sein Ziel ist es, die strafrechtliche Verfolgung auf schwerwiegende Verstöße zu beschränken.
Fristers Vorschläge würden den Anwendungsbereich strafrechtlicher Konsequenzen bei Schwarzfahren eingrenzen. Während Fälle im Fernverkehr weiterhin verfolgt werden könnten, würden Bagatelldelikte das Justizsystem nicht länger überlasten. Die geplanten Anpassungen sollen eine Balance zwischen Durchsetzung und Effizienz in der Rechtsprechung herstellen.






