Rechtsaktivistin in Deutschland: Ich ändere mein Geschlecht erneut

Rechtsaktivistin in Deutschland: Ich ändere mein Geschlecht erneut
Rechter Aktivist in Deutschland: „Ich ändere mein Geschlecht erneut“
Teaser: Marla-Svenja Liebich, früher als Sven bekannt, beantragt eine weitere Geschlechtsänderung – nach dem Nichterscheinen im Gefängnis. Der Fall stellt Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz auf die Probe.
Artikeltext:
Ein verurteilter Extremist, der bereits einmal sein rechtliches Geschlecht von männlich auf weiblich ändern ließ, versucht nun eine erneute Änderung seiner Geschlechtseintragung – während er sich der Haft entzieht. Marla-Svenja Liebich, vormals Sven, erschien im August nicht in der Frauenhaftanstalt Chemnitz, wo er eine 18-monatige Strafe wegen Volksverhetzung antreten sollte. Sein jüngster Antrag auf eine weitere Geschlechtsänderung wurde wegen seiner Flucht abgelehnt.
Der Fall hat die Debatte um das deutsche Selbstbestimmungsgesetz neu entfacht, das es Menschen ermöglicht, ihr rechtliches Geschlecht ohne aufwendige Prüfungen zu ändern. Kritiker werfen dem Gesetz vor, es biete Schlupflöcher, die für die Umgehung rechtlicher Konsequenzen ausgenutzt werden könnten.
Liebich war erstmals in die Schlagzeilen geraten, nachdem er sich im November 2024 – mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes – offiziell als Frau eintragen ließ. Die Entscheidung sorgte für Aufsehen, insbesondere weil Liebich zuvor LGBT-Aktivisten verspottet und Baseballschläger mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ verkauft hatte. Seine Verurteilung wegen Volksverhetzung folgte auf diese Vorfälle.
Im August sollte Liebich seine 18-monatige Haftstrafe in einer Frauenhaftanstalt in Chemnitz antreten. Stattdessen tauchte er unter, woraufhin ein Haftbefehl erlassen wurde. Auf der Flucht beantragte er eine erneute Änderung seines Geschlechtseintrags – diesmal auf „divers“ oder „nicht eingetragen“. Der Antrag wurde abgelehnt, da Liebich nicht auffindbar war. Der Fall hat scharfe Kritik von Politikern hervorgerufen, darunter von Innenminister Alexander Dobrindt. Zwar gibt es keine offiziellen aktuellen Stellungnahmen Dobrindts zum Gesetz, doch Berichten zufolge fordert er strengere Kontrollmechanismen. Gegner des Selbstbestimmungsgesetzes sehen in dem Fall ein Beispiel für die Widersprüche bei der Behandlung identitätsbasierter Rechtsansprüche.
Liebich behauptet nun, eine „Identitätskrise“ durchzumachen, und zeigt sich feindselig gegenüber seiner früheren weiblichen Identität. Sein aktueller Aufenthaltsort ist unbekannt, während Gerichte prüfen, ob das Gesetz zur Umgehung einer Haftstrafe genutzt werden kann.
Der Fall bleibt ungelöst: Liebich ist weiterhin flüchtig, sein letzter Antrag auf Geschlechtsänderung wurde abgelehnt. Nun müssen die Gerichte entscheiden, ob das Selbstbestimmungsgesetz in einer Weise angewendet werden darf, die mit strafrechtlichen Verurteilungen kollidiert. Das Ergebnis könnte künftige Debatten über die Anerkennung des rechtlichen Geschlechts und dessen möglichen Missbrauch prägen.