Sachsen und Brandenburg kämpfen für Schutz von Minderheitensprachen vor Markenrecht
Lotta SchulteSachsen und Brandenburg kämpfen für Schutz von Minderheitensprachen vor Markenrecht
Sachsen und Brandenburg unterstützen eine neue Initiative zum Schutz von Minderheitensprachen im Rahmen des EU-Markenrechts. Der von Schleswig-Holstein vorangetriebene Vorschlag wird in der Bundesratssitzung am 8. Mai eingebracht. Ziel ist es, zu verhindern, dass Unternehmen Ortsnamen und traditionelle Ausdrucksweisen als Marken eintragen lassen.
Im Mittelpunkt der Initiative stehen Sprachen, die unter die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen fallen. Sie soll ihnen in Markenrechtsstreitigkeiten denselben rechtlichen Status wie den offiziellen EU-Sprachen verleihen. Ohne diesen Schutz könnten Firmen die Nutzung von Wörtern mit lokalem Kulturerbe einschränken.
Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch befürwortet den Plan nachdrücklich. Sie ist überzeugt, dass er den Bedürfnissen Sachsens und seiner Minderheitengemeinschaften entspricht. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle betonte unterdessen, dass stärkere Schutzmechanismen unverzichtbar seien. Sie warnte davor, dass kommerzielle Interessen sonst die Verwendung traditioneller Begriffe beschneiden könnten.
Der Vorschlag wird Anfang Mai im Bundesrat beraten. Bei einer Zustimmung würde er Unternehmen daran hindern, Namen und Redewendungen aus Regionalsprachen als Marken schützen zu lassen. Dies käme dem Erhalt des sprachlichen Erbes in Deutschlands Minderheitengruppen zugute.
Die Initiative zielt darauf ab, dass Ortsbezeichnungen und idiomatische Ausdrücke für die betroffenen Gemeinschaften frei nutzbar bleiben. Durch die Schließung rechtlicher Schlupflöcher soll verhindert werden, dass Unternehmen exklusive Rechte an Begriffen aus Minderheitensprachen beanspruchen. Das Ergebnis der Bundesratssitzung wird über das weitere Vorgehen entscheiden.






