Sachsen verschärft Regeln für AfD-nahe Beamte und Staatsdiener
Die sächsische Landesregierung hat neue Richtlinien für Beamte und öffentliche Bedienstete eingeführt, die Verbindungen zur rechtspopulistischen Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) aufweisen. Die seit Januar geltenden Regeln ermöglichen eine strengere Überprüfung von Staatsdienern, die sich öffentlich zur Partei bekennen. Selbst geringe Unterstützungshandlungen könnten demnach disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Leitlinien wurden von Innenminister Armin Schuster vorgestellt und gelten für alle Landesministerien und Behörden. Bereits ein einzelner Beitrag in sozialen Medien, der die AfD unterstützt, kann demnach ein Ermittlungsverfahren auslösen.
Ob Disziplinarmaßnahmen – bis hin zur Entlassung – verhängt werden, hängt davon ab, ob ein Mitarbeiter die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands ablehnt. Behörden sind zudem verpflichtet, Hinweisen von Kollegen oder Dritten nachzugehen. Vorgesetzte dürfen jedoch nicht ohne konkreten Anlass die Parteizugehörigkeit eines Beschäftigten recherchieren.
Der Schritt folgt der Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbands als "gesichert rechtsextrem" durch den Verfassungsschutz. Öffentliche Sympathiebekundungen – etwa durch eine Kandidatur für die Partei oder Online-Unterstützung – können nun Konsequenzen haben.
Die Richtlinien zeigen einen härteren Kurs gegenüber AfD-nahen Beschäftigten im öffentlichen Dienst Sachsens. Zwar können bereits geringe öffentliche Unterstützungsbekundungen zu Prüfungen führen, formale Sanktionen setzen jedoch den Nachweis antidemokratischen Verhaltens voraus. Die Maßnahme spiegelt die wachsende Sorge über den Einfluss der Partei in staatlichen Funktionen wider.






