Streit um Hackbacks: Soll Deutschland digitale Gegenangriffe starten dürfen?
Emma GüntherStreit um Hackbacks: Soll Deutschland digitale Gegenangriffe starten dürfen?
Ein geplanter Gesetzentwurf könnte deutschen Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einräumen, um digitale Gegenangriffe zu starten. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ausländische IT-Systeme eingreifen dürfen. Doch Kritiker warnen, dass dieser Schritt rechtliche und ethische Grenzen überschreiten könnte.
Johannes Schätzl, der digitalpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, hat Bedenken gegen die Pläne geäußert. Zwar befürwortet er eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks jedoch entschieden ab. Seine Hauptsorge gilt der Möglichkeit, dass solche Aktionen gegen das Völkerrecht verstoßen und zivile Infrastruktur gefährden könnten.
Schätzl argumentiert, dass das Infiltrieren oder Manipulieren ausländischer Systeme ohne klare Beweise für einen Angriff höchst problematisch sei. Er besteht darauf, dass internationales Recht – einschließlich der Genfer Konventionen – das staatliche Handeln im Cyberraum leiten müsse. Ohne präzise rechtliche Definitionen fürchtet er, dass Behörden ihre Kompetenzen überschreiten könnten.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Behörden mehr Instrumente an die Hand zu geben, um Cyberbedrohungen an ihrer Quelle zu bekämpfen. Dennoch fordert Schätzl klare Grenzen, um Missbrauch zu verhindern. Er betont, dass neue Maßnahmen bestehende Rechtsrahmen respektieren und unbeabsichtigte Folgen vermeiden müssten.
Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen den Erfordernissen der Cybersicherheit und rechtlichen Schutzmechanismen auf. Schätzls Position spiegelt die größeren Bedenken wider, wie sich Verteidigung mit internationalen Verpflichtungen in Einklang bringen lässt. Das endgültige Gesetz wird entscheiden, wie weit deutsche Behörden bei digitalen Gegenoffensiven gehen dürfen.






