Streit um strengere Regeln für Schöffen: Wer darf künftig richten?
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenkandidaten. Ein neuer Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Gerichtsverfassungsgesetz zu ändern, um sicherzustellen, dass nur Personen, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, dieses Amt ausüben können. Die Initiative hat unter den politischen Parteien eine Debatte ausgelöst.
Das Ministerium prüft Änderungen im Auswahlverfahren. Künftig könnten Bewerber schriftliche Erklärungen zu möglichen Ausschlussgründen vorlegen müssen.
Die rechtspopulistische AfD übt Kritik an den Plänen. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Tobias Matthias Peterka, argumentiert, dass die bestehenden Regelungen und die bisherige Prüfung durch die Wahlausschüsse bereits ausreichten. Er betonte, dass alle Richter – ob ehrenamtlich oder hauptberuflich – die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren hätten.
Unterdessen fordert die Unionsfraktion von CDU und CSU eine stärkere Einbindung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV). Günter Krings, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, schlug ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Überprüfungsverfahren vor der Ernennung vor. Er regte routinemäßige Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden an.
Das Ministerium arbeitet derzeit an der Ausformulierung des Gesetzentwurfs, um die Änderungen umzusetzen. Falls verabschiedet, werden die neuen Regeln strengere Kontrollen für Schöffenkandidaten vorsehen. Ziel ist es, zu verhindern, dass Personen mit antidemokratischer Haltung in der Justiz mitwirken.
