Wirtschaft

IHK zieht pessimistische Bilanz und ist enttäuscht von der Bundesregierung
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Keine Beitragserhöhung für AOK-Versicherte
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IHK Dresden fordert Reform der beruflichen Schulen
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Plan zur Brandschutzbedarfsermittlung wird aktualisiert
Der Chemnitzer Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung einen neuen Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Dies gilt sowohl für die Berufsfeuerwehr als auch für die freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz. Diejenigen, die Hilfe benötigen, erwarten von der Feuerwehr, dass sie im Falle eines Notfalls schnell und professionell eingreift. Feuerwehren bundesweit sind nicht nur für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung zuständig, sondern sind zunehmend auch in den Bereichen Notfallrettung und Patiententransport, Einsatzleitung und -koordination, vorbeugender Brandschutz und Brandschutzaufklärung tätig. Das Sächsische Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (§§ 6 und 7 Sächsisches Brandschutzgesetz) definiert die Pflichtaufgaben der Stadt Chemnitz als lokale Brandschutzbehörde und untere Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzbehörde. Entsprechend ist die Stadt Chemnitz für eine kommunale Feuerwehr als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung zuständig. Die Aufgabe, eine leistungsfähige Feuerwehr zu definieren, obliegt der Gemeinde im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierfür ist eine entsprechende Brandschutzbedarfsplanung erforderlich, die sowohl brandspezifische Aspekte als auch die Prinzipien von Effizienz und Sparsamkeit in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt (gemäß § 72 (2) Sächsisches Gemeindeordnung). Bezüglich der freiwilligen Feuerwehren formuliert der Brandschutzbedarfsplan das Ziel, das Ehrenamt zu fördern und die Leistungsfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Chemnitz aufrechtzuerhalten oder zu steigern.




