100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt langsame Löschung falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Lotta Schulte100.000-Euro-Strafe für Meta: Gericht rügt langsame Löschung falscher Kriegsverbrecher-Vorwürfe
Ein deutsches Gericht hat Meta zu einer Strafe von 100.000 Euro verurteilt, weil das Unternehmen falsche Anschuldigungen gegen einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten nicht zeitnah von seiner Plattform entfernt hatte. Die auf Facebook veröffentlichten Beiträge hatten ihn fälschlicherweise als Kriegsverbrecher dargestellt und dabei seinen vollständigen Namen sowie ein Foto von ihm gezeigt. Das Urteil unterstreicht die Verzögerungen, mit denen Meta einem im März 2026 ergangenen Löschbefehl nachkam.
Der Fall nahm seinen Anfang, als auf Facebook falsche Behauptungen über den Soldaten verbreitet wurden. In den Beiträgen wurde ihm vorgeworfen, Kriegsverbrechen begangen zu haben; zudem wurden sein Name und sein Bild veröffentlicht. Daraufhin leitete der Soldat rechtliche Schritte ein. Am 23. März 2026 ordnete die für Pressesachen zuständige Kammer des Landgerichts Frankfurt Meta an, die Inhalte umgehend zu löschen.
Trotz der gerichtlichen Anweisung blieben die Beiträge jedoch weitere 15 bis 17 Tage online. Erst zwischen dem 8. und 10. April 2026 wurden sie entfernt. Meta führte die Verzögerung auf interne Probleme zurück, darunter Sprachbarrieren, doch das Gericht wies diese Begründungen als unzureichend zurück.
In seinem Urteil vom 28. Mai 2026 (Aktenzeichen: 2-03 O 128/26) bewertete das Gericht Metas Pflichtverletzung als besonders schwerwiegend. Die Richter betonten die durch die falschen Vorwürfe verursachten Schäden sowie die öffentliche Bloßstellung des Soldaten durch die Nennung seiner persönlichen Daten. Sie kamen zu dem Schluss, dass ein empfindliches Bußgeld notwendig sei, da das Unternehmen versagt habe, schnell und konsequent zu handeln.
Meta kann das Urteil innerhalb von zwei Wochen mit einer sofortigen Beschwerde anfechten.
Die Strafe in Höhe von 100.000 Euro spiegelt die Haltung des Gerichts zu Metas Umgang mit schädlichen Inhalten wider. Das Urteil macht deutlich, dass Plattformen gesetzlich verpflichtet sind, verleumderische Beiträge ohne unnötigen Aufschub zu löschen. Der Fall des Soldaten setzt einen Präzedenzfall dafür, wie mit falschen Online-Anschuldigungen nach deutschem Recht umgegangen wird.






