12 Jahre Haft für grausamen Mord an 84-Jähriger durch psychisch kranken Täter
Lotta Schulte12 Jahre Haft für grausamen Mord an 84-Jähriger durch psychisch kranken Täter
Ein 24-jähriger Deutscher ist wegen des Mordes an einer 84-jährigen Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn nach einem nicht öffentlichen Prozess des Raubes, der Vergewaltigung und des Mordes schuldig. Zwar fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil bei dem Angeklagten Schizophrenie diagnostiziert wurde, doch dies verhinderte keine Verurteilung für die grausame Tat.
Der Täter war über eine unverschlossene Balkontür in die Wohnung der Seniorin eingedrungen, um Wertsachen zu stehlen. Dort überfiel er die ältere Frau, würgte sie, bis er glaubte, sie sei tot, und vergewaltigte sie anschließend, bevor er den Tatort verließ.
Nach der Tat nutzte er die Bankkarte des Opfers für kleinere Einkäufe in Kehl und Offenburg. Seine DNA, die bereits aus früheren kleineren Straftaten in der Polizeidatei gespeichert war, führte die Ermittler auf seine Spur. Kurz darauf nahm die Polizei ihn am Bahnhof von Offenburg fest.
Das Gericht wertete Habgier, Heimtücke sowie die Absicht, weitere Straftaten zu begehen, als erschwerende Umstände. Allerdings wurde seine Schizophrenie als mildernder Faktor anerkannt, was sich auf die Höhe des Strafmaßes auswirkte. Sollte sich sein Zustand durch Medikamente bessern, könnte er nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe vorzeitig entlassen werden.
Der Verurteilte wird seine Haftstrafe in einer geschlossenen Einrichtung verbüßen. Das Urteil spiegelt sowohl die Schwere der Tat als auch die Auswirkungen seiner psychischen Erkrankung wider. Eine mögliche vorzeitige Entlassung hängt von medizinischen Gutachten über seinen Behandlungsfortschritt ab.






