17 March 2026, 00:02

50 Jahre später: Tourist gibt gestohlenen Hofbräuhaus-Krug zurück – mit 20 Euro Entschädigung

Alte Werbeplakat mit zwei Metall-Bierhumpen und einem Glas Bier.

50 Jahre später: Tourist gibt gestohlenen Hofbräuhaus-Krug zurück – mit 20 Euro Entschädigung

Ein englischsprachiger Tourist hat fast 50 Jahre nach dem "versehentlichen" Mitnehmen eines Bierkrugs aus dem berühmten Münchner Hofbräuhaus diesen nun zurückgegeben. Der Mann, der den Diebstahl des Maßkrugs im Jahr 1976 begangen hatte, schickte als Wiedergutmachung 20 Euro mit. In einem Begleitschreiben erklärte er, dass ihm stets bewusst gewesen sei, dass ihm der Krug nicht gehöre.

Solche Vorfälle sind kein Einzelfall – mehrmals im Jahr werden ähnliche Fälle von zurückgegebenen oder nachträglich bezahlten Maßkrügen gemeldet.

Der Tourist informierte sich zunächst auf der Website des Hofbräuhauses über den aktuellen Preis eines Maßkrugs, der mit 19,95 Euro angegeben war. Anschließend überwies er 20 Euro als verspätete Bezahlung an das Wirtshaus. In seinem Schreiben gestand er, den Krug vor Jahrzehnten mit nach Hause genommen zu haben, betonte jedoch, dass dies unbeabsichtigt geschehen sei.

Laut Hofbräuhaus wurde in den letzten fünf Jahren kein zurückgegebener oder nachträglich bezahlter Krug als gestohlen gemeldet. Alle Fälle – auch dieser – wurden als versehentliches Entwenden behandelt. Zwar führt das Wirtshaus keine Statistik über fehlende Krüge, setzt jedoch Sicherheitsmaßnahmen ein, um Diebstähle zu verhindern.

Die 20 Euro des Touristen fließen nicht in die Kassen des Hofbräuhauses zurück, sondern kommen der Initiative Bunte Münchner Kindl zugute, die Schulmaterialien für benachteiligte Kinder in München bereitstellt.

Nicht zum ersten Mal taucht ein lange vermisster Maßkrug wieder auf: 2020 gab eine Amerikanerin einen Krug an den Biergarten Platzl zurück, den sie 55 Jahre lang besessen hatte. Das Hofbräuhaus selbst erhält jährlich drei bis vier ähnliche Schreiben oder Zahlungen.

Die Rückgabe des Krugs und die Entschädigung zeigen ein wiederkehrendes Muster: Touristen setzen sich irgendwann mit alten Fehlern auseinander. Die Gelder aus solchen Fällen kommen nun bedürftigen Kindern über wohltätige Zwecke zugute. Das Hofbräuhaus hingegen betrachtet diese Vorfälle weiterhin als ehrliche Versehen – und nicht als Diebstahl.

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