06 March 2026, 08:02

95.000 Euro Strafe: Bayerisches Testzentrum scheitert mit ungültigen Corona-Tests

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95.000 Euro Strafe: Bayerisches Testzentrum scheitert mit ungültigen Corona-Tests

Ein bayerisches COVID-19-Testzentrum hat einen Rechtsstreit um die Rückforderung von 95.000 Euro an Erstattungsgeldern verloren, nachdem es nicht zugelassene Speicheltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München entschied, dass der Betreiber den vollen Betrag zurückzahlen muss – trotz des Einwands, im guten Glauben gehandelt zu haben.

Der Fall unterstreicht die strengen Kontrollen der Testgültigkeit während der Pandemie sowie die finanziellen Risiken für Testzentren, die gegen Vorschriften verstoßen.

Das Testzentrum nahm im Dezember 2021 seinen Betrieb auf, basierend auf einem Vertrag mit dem Landratsamt Dachau. Im März 2022 ließ es sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) registrieren. Von Anfang an setzte der Betreiber einen speichelbasierten Schnelltest (AT088/21) ein und erwarb über 200.000 dieser Tests.

Mitte 2022 wurden diese Tests jedoch aufgrund von Bedenken hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit schrittweise vom Markt genommen. Dennoch führte das Zentrum die Tests weiter durch und erhielt für vier Monate – ab April 2022 – Erstattungen in Höhe von 95.000 Euro. Die KV widerrief im August 2023 die Abrechnungsgenehmigung, setzte die Gebühren auf 0,00 Euro herab und forderte die vollständige Rückzahlung der Gelder.

Der Betreiber klagte gegen diese Entscheidung und argumentierte, er habe sich auf die Zusicherungen des Lieferanten verlassen und nicht gewusst, dass der Test ungültig sei. Das Verwaltungsgericht München wies die Klage ab und stellte klar, dass die Überprüfung der Zulässigkeit der Tests zur Kernverantwortung des Betreibers gehöre. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Produkts stelle eine unzulässige Leistungserbringung dar, weshalb die Rückforderungsforderung rechtmäßig sei.

Das Urteil steht im Einklang mit weiteren Entscheidungen, wie etwa einem Fall des Verwaltungsgerichts Münster vom März 2024, bei dem Rückforderungen aufgrund von Dokumentationsmängeln oder formellen Verstößen bestätigt wurden. Zwar ist unklar, wie viele Testzentren bundesweit betroffen sind, doch ähnliche Fälle sind während der Pandemie in ganz Deutschland aufgetreten.

Die Entscheidung confirms, dass Testzentren die volle Verantwortung dafür tragen, dass ihre Tests den offiziellen Standards entsprechen. Der Betreiber muss nun die vollen 95.000 Euro zurückerstatten. Der Fall serves anderen Anbietern als Warnung vor den finanziellen Konsequenzen, die mit dem Einsatz nicht zugelassener medizinischer Produkte verbunden sind.

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