AfD muss Social-Media-Werbung aus 2021 offenlegen – Gericht gibt Datenschützern recht
Marie SchneiderGericht: AfD muss Informationen ├╝ber Werbepl├Ątze in sozialen Medien offenlegen - AfD muss Social-Media-Werbung aus 2021 offenlegen – Gericht gibt Datenschützern recht
Berlins Datenschutzbeauftragte gewinnt Prozess gegen die AfD
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz hat einen Gerichtsprozess gegen die rechtspopulistische AfD gewonnen. Das Urteil verpflichtet die Partei, detaillierte Informationen über ihre Wahlwerbung in sozialen Medien aus dem Jahr 2021 offenzulegen. Der Richterspruch folgt einer Beschwerde eines Facebook-Nutzers, der sich gegen gezielte Werbepraktiken der AfD gewandt hatte.
Der Streit begann, als ein Facebook-Nutzer der AfD vorwarf, über personalisierte Anzeigen unrechtmäßig auf persönliche Daten zugegriffen zu haben. Der Nutzer behauptete, die Partei habe während des Bundestagswahlkampfs 2021 einen Werbespot auf Facebook geschaltet, der sich gezielt an Männer zwischen 11 und 48 Jahren in Deutschland richtete – und zwar an solche, die Interesse an der Freien Demokratischen Partei (FDP) gezeigt hatten.
Die Datenschutzbeauftragte forderte daraufhin umfassende Auskünfte über sämtliche Social-Media-Werbung der AfD an, darunter Inhalte, Reichweite und die verwendeten Zielgruppenkriterien. Die AfD verweigerte die Herausgabe mit der Begründung, sie habe bereits ausreichend Informationen bereitgestellt und eine weitere Offenlegung verletze ihre verfassungsmäßigen Rechte.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Argumentation der Partei zurück. Es urteilte, dass die AfD gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Anforderung nachkommen müsse. Das Gericht betonte, dass umfassende Daten notwendig seien, um politische Zielgruppenansprachen in sozialen Medien angemessen zu überprüfen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann weiterhin die Zulassung einer Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragen.
Die Entscheidung zwingt die AfD nun, detaillierte Unterlagen zu ihren Social-Media-Kampagnen aus dem Jahr 2021 vorzulegen – einschließlich der konkreten Methoden der Zielgruppenansprache während der Bundestagswahl. Der Fall unterstreicht die anhaltende kritische Prüfung, wie politische Parteien persönliche Daten in der digitalen Werbung nutzen.