AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
AfD geht gegen Regierung vor – Innenministerium bleibt gelassen
- Dezember 2025, 16:13 Uhr
Der sächsische Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) droht der Landesregierung mit rechtlichen Schritten. Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2023, wonach die Regionalpartei als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde. Der Streit hat nun das Oberverwaltungsgericht Bautzen erreicht, wo eine endgültige Entscheidung noch aussteht.
Der Konflikt begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als „gesicherte rechtsextremistische Bestrebung“ einordnete. Die Partei weist die Einstufung wiederholt als ungerechtfertigt und willkürlich zurück. Sie behauptet, ihre Äußerungen seien falsch interpretiert worden, und besteht darauf, dass mehrdeutige Aussagen zugunsten der Meinungsfreiheit zu werten seien.
Die AfD hatte die Entscheidung zunächst vor dem Verwaltungsgericht Dresden angefochten, unterlag jedoch. Im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung des Verfassungsschutzes und bescherte der Partei damit die zweite juristische Niederlage. Dennoch gibt sich die AfD nicht geschlagen: Sie fordert die vollständige Offenlegung der Bewertungsgrundlagen und droht mit weiteren Klagen, sollte das Urteil nicht revidiert werden. Das sächsische Innenministerium hingegen verteidigt das Vorgehen der Behörde und betont, die Einstufung folge etablierten rechtlichen Maßstäben und basiere auf umfassenden Beweisen. Die AfD wirft dem Verfassungsschutz vor, ohne sachliche Grundlage und aus politischer Voreingenommenheit gehandelt zu haben.
Aktuell prüft das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Hauptklage der AfD gegen die Einstufung. Die anstehende Entscheidung wird zeigen, ob der Rechtsstreit der Partei fortgesetzt wird oder ob die Bewertung des Verfassungsschutzes Bestand hat. Das Ergebnis könnte zudem prägedend dafür sein, wie künftig andere AfD-Landesverbände in ähnlichen Fällen beurteilt werden.

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