24 May 2026, 14:07

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker

Beleidigungen gegen Politiker

Autor gewinnt Prozess nach "rassistisches Arschloch"-Tweet gegen CDU-Politiker

Ein deutscher Autor hat einen Gerichtsprozess gewonnen, nachdem er wegen der Bezeichnung eines Politikers als „rassistisches Arschloch“ in einem Tweet zu einer Strafe verurteilt worden war. Die Beleidigung, die sich 2020 gegen den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor richtete, führte zu einem Strafbefehl über 90 Tagessätze. Der Fall hat die Debatte über Deutschlands strenge Beleidigungsgesetze neu entfacht, insbesondere über Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs.

Der Rechtsstreit begann, als der Autor den Kommentar 2020 auf Twitter veröffentlichte. Ein Jahr später leiteten Staatsanwälte ein Verfahren nach Paragraf 188 ein, der es ermöglicht, Anklage im „öffentlichen Interesse“ zu erheben – selbst ohne formelle Beschwerde. Im Gegensatz zu gewöhnlichen Beleidigungsklagen sieht dieses Gesetz strengere Strafen vor und verjährt erst nach fünf Jahren.

Der Autor erhielt einen Strafbefehl, eine in Deutschland gängige Praxis, bei der über die Hälfte aller Strafverfahren ohne Gerichtsverhandlung abgeschlossen werden. Wird ein solcher Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen angefochten, wird er rechtskräftig. Der Autor wehrte sich gegen die Strafe mit dem Argument, das Gesetz könnte eher Feindseligkeit gegenüber Politikern schüren, als sie zu schützen.

Während des Prozesses entschied das Gericht zugunsten des Autors. Später warnten die Richter jedoch, dass sich normale Bürger in ähnlichen Fällen möglicherweise nur schwer verteidigen könnten. Der Fall stieß auch auf Kritik seitens des UN-Sonderberichterstatters für Meinungsfreiheit, der die Vereinbarkeit des Gesetzes mit der freien Rede infrage stellte.

Die Staatsanwaltschaft hatte behauptet, der Tweet habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich behindert“. Obwohl der Autor freigesprochen wurde, setzt er sich weiterhin für eine Reform oder Abschaffung von Paragraf 188 ein und bezeichnet ihn als ein Instrument, das politische Spaltungen verschärfen könnte.

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Das Urteil spricht den Autor von jeglichem Fehlverhalten frei, lässt aber grundsätzliche Bedenken gegenüber Paragraf 188 bestehen. Kritiker argumentieren, die weite Auslegung des Gesetzes könnte die Meinungsfreiheit einschränken, ohne echte Bedrohungen wirksam zu bekämpfen. Angesichts der Vorbehalte der UN könnte der Druck auf gesetzliche Änderungen weiter wachsen.

Quelle