Berliner Gericht verbietet Apotheken Zusammenarbeit mit illegalen Online-Plattformen
Marie SchneiderBerliner Gericht verbietet Apotheken Zusammenarbeit mit illegalen Online-Plattformen
Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass Apotheken für rechtswidrige Werbung verantwortlich sind, die von Online-Plattformen betrieben wird, mit denen sie zusammenarbeiten. Das Urteil folgt auf einen Fall mit der Plattform DoktorABC, die verschreibungspflichtige Medikamente illegal beworben hatte. Die Entscheidung wird von der Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) nachdrücklich unterstützt, die vor schweren Konsequenzen für nicht konforme Apotheken warnt.
Das Landgericht Berlin II stellte fest, dass eine Apotheke gegen das Gesetz verstoßen hat, indem sie mit DoktorABC kooperierte. Die Plattform hatte Medikamente für bestimmte Krankheitsbilder beworben, ohne konkrete Wirkstoffe zu nennen. Laut Gericht verstoßen solche Werbemaßnahmen gegen bestehende Verbote für die Bewerbung verschreibungspflichtiger Arzneimittel.
Die AKNR verwies auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbebeschränkungen gesamte Wirkstoffgruppen umfassen, die dieselbe Indikation behandeln. Dr. Bettina Mecking, juristische Beraterin und Geschäftsführerin der AKNR, bezeichnete die Entscheidung als ein "deutliches Signal für den Patientenschutz in ganz Deutschland".
Das Landgericht Frankfurt hatte zuvor eine widersprüchliche einstweilige Verfügung zu den Praktiken von DoktorABC erlassen. Das aktuelle Urteil folgt jedoch einer strengeren Auslegung des Gesetzes. Die AKNR betonte, dass sich Apotheken nicht durch den Hinweis entziehen können, sie betrieben die Plattformen nicht selbst.
Die Kammer warnte, dass Apotheken, die weiterhin mit illegalen Plattformen zusammenarbeiten, mit Klagen und dem möglichen Entzug ihrer Betriebserlaubnis rechnen müssen. Ihr juristisches Team wird nun das Urteil prüfen, um weitere Schritte gegen rechtswidrige Geschäftsmodelle zu erwägen.
Das Urteil verbietet Apotheken die Zusammenarbeit mit Plattformen, die Patienten gezielt zu bestimmten Anbietern lenken. Dies untergräbt das Prinzip der freien Apothekenwahl, das im deutschen Recht fest verankert ist. Die AKNR machte deutlich: Apotheken müssen die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen – andernfalls drohen ihnen empfindliche Strafen.






