19 April 2026, 02:03

Brandenburg entlässt Polizeianwärter wegen fehlender Verfassungstreue

Eine Gruppe von Polizeibeamten vor einer Berliner Volksbank, einige mit Helmen, mit einem Auto auf der rechten Seite und einem Baum auf der linken Seite; Gebäude und Texttafeln im Hintergrund.

Brandenburg entlässt Polizeianwärter wegen fehlender Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufgekommen waren. Die Entscheidung folgt auf einen langen Rechtsstreit, in dem Gerichte die Kündigung wegen mangelnder Eignung für den Dienst bestätigt haben.

Die Brandenburgische Polizeiakademie hatte die Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen vom Dienst suspendiert. Zeugen berichteten detailliert über verfassungsfeindliche Äußerungen der beiden Männer. Diese Aussagen warfen Fragen zu ihrem Bekenntnis zu den freiheitlich-demokratischen Grundsätzen auf, wie sie im Grundgesetz verankert sind.

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Die Anwärter wehrten sich gegen ihre Entlassung vor Gericht, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Klagen ab. Das Urteil bestätigte, dass bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue ausreichen, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Als Beamte auf Probe konnten sie jederzeit entlassen werden, falls sie als ungeeignet für ihre Position eingestuft wurden.

Nach deutschem Recht müssen Beamte die demokratische Ordnung aktiv verteidigen und bewahren. Verfassungstreue ist nicht nur eine Erwartung, sondern eine verbindliche Pflicht für alle Positionen im öffentlichen Dienst. Die gerichtliche Entscheidung ist endgültig – weitere Rechtsmittel sind nicht zulässig.

Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Entlassungen wegen mangelnder Verfassungstreue. Anwärter im öffentlichen Dienst müssen uneingeschränkte Unterstützung für demokratische Werte zeigen. Ein Versäumnis darin kann, wie das verbindliche Urteil bestätigt, zur sofortigen Entlassung führen.

Quelle