CDU-Politiker fordern schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsbürgerschaft
Lotta SchulteCDU-Politiker fordern schärfere Einbürgerungsregeln und Ende der doppelten Staatsbürgerschaft
Zwei CDU-Politiker haben weitreichende Änderungen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts vorgeschlagen. Alexander Throm und Roman Poseck fordern strengere Regeln für Einbürgerungen, darunter längere Mindestaufenthaltszeiten und schärfere Kontrollen bei der doppelten Staatsbürgerschaft. Ihre Pläne würden es für viele Antragstellende deutlich schwieriger machen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.
Roman Poseck spricht sich dafür aus, die doppelte Staatsbürgerschaft auf absolute Ausnahmefälle zu beschränken. Sein Argument: Mehrere Pässe schwächten die Bindung an Deutschland. Aus seiner Sicht setze eine vollständige Integration eine klare und eindeutige Loyalität voraus.
Poseck plädiert zudem für eine gründlichere Prüfung jedes Einbürgerungsantrags. Nach seinem Konzept müssten Bewerber zunächst eine Niederlassungserlaubnis erwerben, bevor sie überhaupt einen Antrag auf Einbürgerung stellen könnten. Die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer würde erst ab Erteilung dieser Erlaubnis beginnen. Aktuell sind die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis strenger als für die Einbürgerung – darunter der Nachweis von 60 Monaten Rentenbeiträgen.
Alexander Throm hat eigene Reformvorschläge vorgelegt. Er will die reguläre Mindestaufenthaltsdauer für eine Einbürgerung wieder auf acht Jahre verlängern. Zudem setzt er sich für ein generelles Ende der Zulässigkeit doppelter Staatsangehörigkeiten ein. Darüber hinaus schlägt er vor, Geflüchteten mit Schutzstatus die Einbürgerung zu verwehren.
Würden diese Pläne umgesetzt, hätte das erhebliche Auswirkungen auf das Einbürgerungsverfahren in Deutschland. Antragstellende müssten mit längeren Wartezeiten, strengeren finanziellen Prüfungen und deutlich weniger Möglichkeiten rechnen, eine doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten. Ziel der Änderungen ist es, eine tiefgreifendere Integration zu gewährleisten, bevor die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird.






