CDU und CSU fordern härtere Strafen für junge Straftäter – Debatte um Strafmündigkeit entbrannt
Emma GüntherJustizministerin fordert Verschärfung der Jugendstrafjustiz - CDU und CSU fordern härtere Strafen für junge Straftäter – Debatte um Strafmündigkeit entbrannt
Forderung nach schärferen Jugendstrafgesetzen entfacht Debatte in Deutschland
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) setzt sich für strengere Strafen für junge Straftäter ein – darunter auch für Kinder unter der bisherigen Strafmündigkeitsgrenze. Ihre Vorschläge stoßen auf Zustimmung bei einigen Parteien, aber auch auf vehementen Widerstand anderer.
Nach geltendem Recht können Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich verfolgt werden. Doch nun spaltet die Forderung, diese Altersgrenze abzusenken und neue Maßnahmen für Minderjährige einzuführen, die Politik.
Geierts Plan sieht vor, Kinder unter 14 Jahren in bestimmten Fällen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Zudem will sie 18- bis 21-Jährige in den meisten Strafverfahren wie Erwachsene behandeln. Als Begründung führt sie die steigende Jugendgewalt an.
Die CSU geht noch weiter und schlägt ein gerichtliches Verfahren für unter 14-Jährige vor, die als strafunmündig gelten. Ein Entwurf des CSU-Abgeordneten Christian Moser skizziert, wie dies umgesetzt werden könnte. Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) unterstützt die Diskussion über eine niedrigere Altersgrenze und vergleicht dies mit der Absenkung des Wahlalters. Er betonte jedoch, dass nicht alle unter 14-Jährigen mit Haftstrafen rechnen müssten.
Die BSW, SPD, Grünen und die Linke lehnen diese Pläne hingegen ab. Sie lehnen sowohl eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters als auch die Inhaftierung von Kindern ab. Ihre Haltung steht damit im Kontrast zu CDU und AfD, die Geierts härteren Kurs befürworten.
Die Debatte zeigt tiefe Gräben in der Jugendstrafrechtspolitik. Sollten die Änderungen umgesetzt werden, würde dies einen Paradigmenwechsel in der Behandlung junger Straftäter in Deutschland bedeuten. Bis dahin bleibt das aktuelle Gesetz in Kraft – und schützt Minderjährige unter 14 Jahren vor Strafverfolgung.






