31 March 2026, 00:04

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole "Alles für Deutschland"

Detailierte alte Karte von Weimar, Deutschland, zeigt Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten mit begleitendem Text über die Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischer Parole "Alles für Deutschland"

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines Artikels aus dem Jahr 2024, in dem ein historischer Slogan mit rechtsextremen Kontroversen wiederveröffentlicht wurde. Den Anstoß gab eine Beschwerde über den Beitrag, der die Parole "Alles für Deutschland" enthielt – einen Spruch, den der AfD-Politiker Björn Höcke zuvor in Reden verwendet hatte.

Der Fall wird nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg bearbeitet, nachdem das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) die Ermittlungen an diese weitergeleitet hatte. Im Mittelpunkt steht ein im Mai 2024 erschienener Artikel mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Darin wurde ein Bericht aus dem Jahr 1931 zitiert, der ursprünglich in Das Reichsbanner veröffentlicht worden war – einer Zeitung mit SPD-Nähe –, in dem die Parole "Alles für Deutschland" (Alles für Deutschland) zu finden war.

Ein unbekannter Hinweisgeber hatte den Artikel bei Hessen Gegen Hetze gemeldet, einer Meldestelle für illegale Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Die Beschwerde löste eine Prüfung aus, die schließlich über das bayerische LKA an die Augsburger Staatsanwaltschaft weitergereicht wurde.

Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole nicht automatisch strafbar, sofern sie in einem bildenden oder historischen Kontext erfolgt. Die Redaktion des Blogs gibt jedoch an, von den Behörden nur begrenzte Informationen erhalten zu haben; bestätigt wurde lediglich, dass ein Verfahren läuft. Das 2004 von dem ehemaligen Der Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründete Magazin war in den letzten Jahren nicht in vergleichbarer Weise in den Fokus von Ermittlungen geraten.

Der umstrittene Slogan war zuletzt in die Schlagzeilen geraten, nachdem der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen dessen Verwendung in öffentlichen Reden zu Geldstrafen verurteilt worden war. Wie das Verfahren ausgehen wird, ist noch ungewiss, doch der Fall verdeutlicht die anhaltende Sensibilität im Umgang mit historischen Parolen in der heutigen deutschen Debatte. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob die Verwendung des Spruchs im Artikel rechtliche Grenzen überschritten hat.

Bisher liegen keine weiteren Stellungnahmen von Achse des Guten oder den meldepflichtigen Plattformen vor.

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