22 April 2026, 20:04

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon auf einem Podium, mit einem Banner und Publikum im Hintergrund, wahrscheinlich zu einem Regierungsverbot von sozialen Medien.

Ermittlungen gegen ÖRR-Blogger Jonas Müller wegen übler Nachrede eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat ihr Ermittlungsverfahren wegen angeblicher übler Nachrede gegen Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Hamado Dipama, Mitglied des BR-Rundfunkrats, veröffentlicht hatte. Müller begrüßte die Entscheidung und betonte, dass seine Tweets sachlich korrekt gewesen seien.

Der Rechtsstreit begann, nachdem Müller zwei Posts über Dipama veröffentlicht hatte. Im ersten wies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Beitrag hin, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren, bevor die Formulierung geändert wurde. Der zweite Beitrag stellte die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre, um ein Mausoleum einzuweihen.

Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend und gab zu, dass sie ihn an seiner eigenen Arbeit hatten zweifeln lassen. Zudem kritisierte er die finanzielle Belastung durch die Abwehr der Vorwürfe und betonte, dass die Prozesskosten selbst bei haltlosen Anschuldigungen oft schwer auf den Beschuldigten lasteten. Trotz des Stresses wies er jedoch Spekulationen zurück, es habe sich um einen Angriff auf seine Medienkritik gehandelt, und führte den Fall stattdessen auf persönliche Animositäten Dipamas zurück.

Eine Notfall-Spendenkampagne half Müller, seine Anwaltskosten in Höhe von 15.000 Euro zu decken. Nun zeigte er sich erleichtert über die Entscheidung und betonte, dass er trotz der Richtigkeit seiner Aussagen mit schweren Konsequenzen hätte rechnen müssen.

Mit der Einstellung des Verfahrens drohen Müller keine weiteren rechtlichen Schritte wegen seiner Berichterstattung. Das Ergebnis bestätigt, dass seine Beiträge nach deutschem Recht nicht als üble Nachrede gewertet wurden. Die Entscheidung unterstreicht zugleich die Herausforderungen, vor denen Journalisten und Kritiker stehen, wenn sie sachliche Aussagen vor Gericht verteidigen müssen.

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