EU lockert Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel – Kritik aus Niedersachsen
Lotta SchulteMinisterin hält GMO-Entscheidung der EU für falsch - EU lockert Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel – Kritik aus Niedersachsen
Die EU hat sich auf eine Lockerung der Kennzeichnungsvorschriften für gentechnisch veränderte (GV) Lebensmittel in Europa geeinigt. Die Anfang Dezember beschlossenen Änderungen sehen vor, dass Produkte mit geringfügigen genetischen Anpassungen künftig nicht mehr besonders gekennzeichnet werden müssen. Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat die Entscheidung scharf kritisiert und vor Risiken für Landwirte und Verbraucher gleichermaßen gewarnt.
Verhandler des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten hatten den Kompromiss Anfang dieses Monats finalisiert. Nach dem neuen System benötigen nur noch Lebensmittel mit erheblichen genetischen Veränderungen eine spezielle Zulassung oder klare Kennzeichnung. Befürworter argumentieren, dass die Reform die Züchtung neuer Sorten in Europa beschleunigen und den Einsatz chemischer Pestizide verringern werde.
Staudte wies diese Begründungen als fehlerhaft zurück. Sie betonte, dass der Verzicht auf Kennzeichnungen Verbrauchern das Recht nehme, GV-Produkte bewusst zu meiden. Die Ministerin äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastungen für Landwirte – insbesondere bei Freilandanbau, wo es zu unbeabsichtigten Vermischungen mit GV-Pflanzen kommen könne. Die langfristigen Folgen der Neuregelung seien unklar, so Staudte weiter. Sie fragte, ob mögliche Risiken wie eine verringerte Sortenvielfalt in Europa erst in Jahren sichtbar würden.
Die überarbeiteten Vorschriften treten in Kraft, sobald sie formal verabschiedet sind. Lebensmittel mit geringfügigen genetischen Veränderungen müssen dann weder gekennzeichnet noch zugelassen werden. Staudtes Warnungen unterstreichen die anhaltenden Debatten über Transparenz, Sicherheit und die Zukunft der Landwirtschaft in Europa.






