Falsche Mahnungen: Betrüger zocken Besitzer von Mini-Solaranlagen ab
Betrügerische Schreiben zielen auf Besitzer kleiner Solaranlagen ab – Behörden warnen vor falschen Mahnungen
In ganz Deutschland kursieren derzeit betrügerische Briefe, die sich an Besitzer von Mini-Photovoltaikanlagen – etwa Balkon-Solarmodulen – richten. Die gefälschten Schreiben fordern unter Androhung von Bußgeldern sofortige Zahlungen und nutzen dabei die Unsicherheit vieler Verbraucher über die korrekten Meldepflichten aus. Nun haben die Behörden eine Warnung herausgegeben, um weitere Opfer zu verhindern.
Die täuschend echt wirkenden Briefe geben vor, vom Bundesnetzagentur zu stammen, und werfen den Empfängern vor, ihre Balkon-Solaranlagen nicht ordnungsgemäß angemeldet zu haben. Innerhalb von 14 Tagen wird eine „Strafe“ in Höhe von 41,60 Euro gefordert – bei Nichtzahlung drohe ein erhöhtes Bußgeld von 208 Euro. Zudem wird in den Schreiben eine jährliche Meldung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingefordert, um den Druck auf die Betroffenen zu erhöhen.
Tatsächlich sieht die gesetzliche Regelung vor, dass Betreiber von Stecker-Solargeräten ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Installation im Marktstammdatenregister anmelden müssen. Zudem ist einmal jährlich die Einspeisemenge zu melden, um die EEG-Vergütung zu erhalten. Die Bundesnetzagentur weist jedoch auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Schreiben hin: So stimmen etwa die Kontaktdaten und Absenderangaben nicht mit den offiziellen überein.
Die Behörde rät allen Betroffenen dringend, die Zahlungsaufforderungen ignorieren zu lassen. Stattdessen sollten Empfänger die betrügerischen Schreiben umgehend bei der Polizei anzeigen. Offizielle Stellen betonen, dass echte Bußgelder niemals auf diesem Wege zugestellt werden.
Die Masche zielt gezielt auf Unsicherheiten bei Solaranlagen-Besitzern ab, indem sie amtliche Schreiben imitiert. Zwar ist die Anmeldung der Anlagen verpflichtend – doch seriöse Behörden fordern keine Gebühren oder Strafen per unaufgefordertem Postweg ein. Bei verdächtigen Schreiben sollten Betroffene stets die Herkunft prüfen und den Vorfall umgehend melden.






