07 January 2026, 22:07

Fünf Ukrainer an Grenze Görlitz wegen fehlender Papiere abgelehnt

Ein weißer Polizeiwagen steht im Vordergrund mit vielen Autos auf der Straße dahinter, umgeben von Gras und Bäumen auf beiden Seiten.

Fünf Ukrainer an Grenze Görlitz wegen fehlender Papiere abgelehnt

Bundespolizisten haben fünf ukrainische Staatsbürger an der Einreise nach Deutschland gehindert, da ihnen die erforderlichen Reisedokumente fehlten. Die Vorfälle ereigneten sich am Grenzübergang Görlitz, wo Beamte zudem einen Fußgänger mit einem abgelaufenen Aufenthaltstitel kontrollierten.

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Vier der Betroffenen reisten mit grenzüberschreitenden Fernbussen und gingen irrtümlich davon aus, dass ihr polnischer Aufenthaltstitel ihnen auch die Einreise in andere Schengen-Staaten, insbesondere Deutschland und Belgien, ermögliche.

Im ersten Fall handelte es sich um einen Fußgänger, der die Görlitzer Stadtbrücke überquerte. Bei der Kontrolle präsentierte die Person einen veralteten deutschen Aufenthaltstitel. Die Behörden zogen das Dokument ein und leiteten ein Strafverfahren wegen illegaler Einreise und Aufenthalts ein. Der Betroffene wurde zur weiteren Prüfung an die Ausländerbehörde in Landshut verwiesen.

In einem weiteren Fall stiegen Beamte in zwei aus Polen kommende Reisebusse. Vier Fahrgäste gaben an, über gültige polnische Aufenthaltstitel zu verfügen, wussten jedoch nicht, dass diese nicht für Reisen nach Deutschland oder Belgien gelten. Allen vier Personen wurde die Einreise verweigert, und sie wurden nach Polen zurückgeschickt. Ihnen drohen nun Strafverfahren wegen versuchter illegaler Einreise. Die örtliche Polizei nahm die vorläufigen Festnahmen und ersten Ermittlungen vor, während die Görlitzer Ausländerbehörde die Aufenthaltsrechte prüft und mögliche Abschiebemaßnahmen einleitet.

Den fünf Personen drohen nun rechtliche Konsequenzen wegen ihrer Einreiseversuche. Der Fall des Fußgängers wird von der Ausländerbehörde in Landshut bearbeitet, während die vier Buspassagiere nach Polen zurückgeführt wurden. Die weiteren Schritte, einschließlich möglicher Abschiebungen, obliegen der Görlitzer Polizei und den zuständigen Ausländerbehörden.