Hanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia bis 2052 ohne höhere Kosten
Lotta SchulteHanau verlängert Erbbaurecht für FC Alemannia bis 2052 ohne höhere Kosten
Der Stadtrat von Hanau hat dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts um zehn Jahre gewährt. Die Entscheidung sichert die Zukunft des Vereins am aktuellen Standort und unterstützt die Pläne für anstehende Sanierungsmaßnahmen. Die Verlängerung läuft bis zum 19. April 2052 und erfolgt zu unveränderten finanziellen Bedingungen.
Der ursprüngliche Erbbaurechtsvertrag datiert aus dem Jahr 1982 und wäre eigentlich 2042 ausgelaufen. Der FC Alemannia beantragte die vorzeitige Verlängerung, um Planungssicherheit für Modernisierungsprojekte zu erhalten. Zudem ist ein langfristiger Vertrag Voraussetzung, damit der Verein öffentliche Fördermittel beantragen kann.
Der Stadtrat stimmte der Verlängerung ohne Änderungen der bestehenden Konditionen zu. Der jährliche Erbbauzins bleibt bei 2.937,73 Euro, sodass sich die Gesamtkosten für den verlängerten Zeitraum auf 29.377,30 Euro belaufen. Da der Transaktionswert unter 125.000 Euro liegt, konnte der Rat den Vertrag direkt abschließen.
Die Entscheidung ermöglicht es dem Verein, seine Pläne voranzutreiben. Gleichzeitig garantiert sie die weitere Nutzung des Geländes für sportliche Aktivitäten bis 2052.
Die Verlängerung verschafft dem FC Alemannia finanzielle Stabilität und einen klaren Zeitrahmen für die Sanierungen. Mit dem nun bis 2052 gesicherten Erbbaurecht kann der Verein Fördermöglichkeiten erschließen und langfristige Verbesserungen angehen. Der Erbbauzins für das zusätzliche Jahrzehnt beläuft sich auf knapp 30.000 Euro.






