Hubig plant härtere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Beamte

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Zwei lachende Beamte im Vordergrund, Menschen in der Mitte, Glasfenster links, Lampen und Decke oben und Säulen und Menschen rechts.

Justizministerin Hubig verschärft Strafen für Angriffe auf Ärzte und Polizisten - Hubig plant härtere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Beamte

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig treibt schärfere Strafen für Gewalt gegen Rettungskräfte und Amtsträger vor

Die Justizministerin will mit einem neuen Gesetzesentwurf härter gegen Angriffe auf Polizei, Feuerwehrleute und medizinisches Personal vorgehen – vor allem angesichts der zunehmenden Gewalt, etwa während Silvesterfeiern. Täter müssen künftig mit deutlich längeren Haftstrafen rechnen.

Nach dem Entwurf verdoppelt sich die Mindeststrafe für Körperverletzungen an Polizeibeamten, Feuerwehrleuten, Rettungskräften oder Gerichtsvollziehern. Bisher liegt sie bei drei Monaten, künftig sollen es mindestens sechs Monate sein. Wer Rettungskräfte in einen Hinterhalt lockt, dem droht statt bisher sechs Monaten künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr.

Auch Angriffe auf Ärzte, Pflegekräfte und medizinisches Personal fallen unter die verschärften Regelungen und werden künftig genauso hart bestraft wie Übergriffe auf Polizei und Ersthelfer. Zudem sieht der Entwurf höhere Strafen vor, wenn durch eine Tat der öffentliche Dienst oder gemeinnützige Aktivitäten beeinträchtigt werden – Richter erhalten dabei weniger Spielraum bei der Strafzumessung. Neben körperlicher Gewalt richtet sich der Vorschlag auch gegen Hassrede und Bedrohungen: Die Höchststrafe für Volksverhetzung steigt von drei auf fünf Jahre. Bei Verurteilungen zu mindestens sechs Monaten Haft können Täter zudem für fünf Jahre ihr passives Wahlrecht verlieren. Geschützt werden sollen künftig auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Abgeordnete des Europäischen Parlaments.

Hubig, Mitglied der SPD, begründet die Verschärfungen mit der „besorgniserregenden Zunahme von Gewalt gegen Menschen in öffentlichen Funktionen“. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, markiert es eine deutliche Wende in der deutschen Strafverfolgung von Angriffen auf Rettungskräfte und Amtsträger. Gerichte hätten dann weniger Ermessen bei der Strafbemessung, da Mindeststrafen für Gewaltdelikte verbindlich werden. Gleichzeitig sollen die Maßnahmen durch höhere Haftstrafen und Wahlrechtsentzug abschreckend wirken – sowohl bei körperlichen Übergriffen als auch bei Hasskriminalität und Drohungen.