10 May 2026, 04:02

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Altes französisches Revolutionsgerichtsdokument mit der Aufschrift 'Tribunal Révolutionnaire', das Strafurteile und Hinrichtungen dokumentiert, mit vergilbtem Papier und geschwungener Schrift.

Hubigs Reform soll Femizide künftig immer als Mord bestrafen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat Pläne zur Reform des Strafgesetzbuchs angekündigt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, dass geschlechtsspezifische Tötungsdelikte – oft als Femizide bezeichnet – künftig als Mord und nicht als Totschlag gewertet werden. Derzeit werden einige Fälle mit besitzergreifenden oder geschlechterbezogenen Motiven nach geltendem Recht nicht immer als Mord verurteilt.

Nach deutschem Recht kann ein Mordurteil zu lebenslanger Haft führen, während Totschlag milder bestraft wird und eine vorzeitige Entlassung vorsieht. Zwar können Tötungen aus besitzergreifenden Motiven bereits als Mord verfolgt werden, doch stufen manche Gerichte sie weiterhin als Totschlag ein.

Hubigs Vorstoß sieht vor, den Mordparagraphen explizit um geschlechtsspezifische Tatmotive zu erweitern. Tötet jemand allein wegen des Geschlechts des Opfers – insbesondere weil es eine Frau ist –, soll die Tat automatisch als Mord gelten. Die Bundesregierung will damit Rechtsunsicherheiten beseitigen und sicherstellen, dass solche Verbrechen konsequent als Mord und nicht als minder schwere Straftaten geahndet werden.

Die Reform würde eine gesetzliche Lücke schließen, durch die geschlechtermotivierte Tötungen bisher teilweise milder bestraft wurden. Bei einer Verabschiedung würde das Gesetz die Schwere solcher Taten stärker widerspiegeln. Staatsanwälte hätten dann klarere rechtliche Grundlagen, um in Femizid-Fällen Mordanklagen zu erheben.

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