Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Admin User
2 Min.
Ein Kind sitzt auf einem Stuhl vor einem teilweise sichtbaren Bücherregal mit Büchern, vor einem abgeschnittenen Wandhintergrund.

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einweisungszeit

Ein Regionalgericht in Frankenthal hat gegen eine junge Mutter entschieden, die Entschädigung für entgangenes Einkommen während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita verlangt hatte. Das Urteil stellt klar: Eltern müssen ihre finanziellen Einbußen selbst tragen, sobald ein Kita-Platz angeboten wird – selbst wenn das Kind mehr Zeit zur Eingewöhnung benötigt.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Mutter aus Ludwigshafen, die die Stadt auf Erstattung ihres Verdienstausfalls verklagt hatte, nachdem sie zu Hause geblieben war, um ihrem Kind den Übergang in die Kita zu erleichtern. Sie argumentierte, dass die verlängerte Eingewöhnungsphase eine finanzielle Belastung darstelle. Das Regionalgericht Frankenthal wies ihre Klage ab und begründete dies damit, dass die Pflichten der Stadt erfüllt seien, sobald ein Platz bereitgestellt werde.

In der Urteilsbegründung hieß es, das Sozialrecht sehe keine Kostenerstattung für die Eingewöhnungszeit vor. Eltern – nicht die Kommune – seien für den Ausgleich etwaiger Lohnausfälle in dieser Phase verantwortlich. Das Gericht betonte, die Stadt habe ihre Verpflichtung mit der Bereitstellung des Platzes erfüllt, nicht jedoch mit der Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs. Das im Jahr 2025 gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es reiht sich in frühere Entscheidungen ein, die zwischen der Bereitstellung eines Kita-Platzes und den praktischen Herausforderungen für Familien während der Eingewöhnungsphase unterscheiden.

Das Urteil bedeutet, dass Eltern in Ludwigshafen – und möglicherweise bundesweit – künftig unbezahlten Urlaub oder alternative Betreuungslösungen für die Eingewöhnungszeit einplanen müssen. Ohne finanzielle Unterstützung der Stadt bleiben entgangene Löhne ihre private Angelegenheit. Die Entscheidung könnte Präzedenzcharakter für ähnliche Fälle in ganz Deutschland haben.