Lette zahlt 531 Euro Strafe nach Grenzübertritt wegen altem Haftbefehl
Lara WagnerLette zahlt 531 Euro Strafe nach Grenzübertritt wegen altem Haftbefehl
43-Jähriger Lette muss nach Grenzübertritt nach Deutschland unerwartete Strafe zahlen
Am 21. März 2026 erlebte ein 43-jähriger Mann aus Lettland eine unangenehme Überraschung, als er nach Deutschland einreiste. Bei einer routinemäßigen Kontrolle am Grenzübergang Zittau flog ein offener Haftbefehl wegen Sozialbetrugs auf – die Folge: eine sofortige Zahlungsaufforderung, um eine Inhaftierung zu vermeiden.
Der Lette passierte gegen 8:25 Uhr die Grenze an der Friedensstraße in Zittau. Als die Beamten seine Personalien prüften, stellten sie den noch aktiven Haftbefehl fest. Um eine 15-tägige Haftstrafe abzuwenden, wurde er angewiesen, umgehend 531 Euro an Bußgeldern und Gebühren zu begleichen.
Da er den Betrag nicht selbst aufbringen konnte, kontaktierte der Mann seinen Arbeitgeber. Dieser willigte ein, die Schulden an einer nahegelegenen Polizeidienststelle zu begleichen. Nach Bestätigung der Zahlung wurde der lettische Staatsbürger entlassen und durfte seine Reise fortsetzen.
Durch das Eingreifen des Arbeitgebers endete der Fall mit der Freilassung des Mannes. Weitere rechtliche Schritte blieben vorerst aus. Die Behörden registrierten die Zahlung und schlossen den Vorgang ohne zusätzliche Sanktionen ab.






