Lörrach verschärft 2026 die Regeln für Bordelle und Straßenstrich
Neue Regeln für Prostitution: Lörrach verschärft 2026 die Vorschriften
Der Stadtrat von Lörrach wird im kommenden Jahr strengere Regeln für die Prostitution einführen. Eine überarbeitete Verordnung, deren Verabschiedung für den 28. April 2026 geplant ist, schränkt künftig ein, wo Bordelle und ähnliche Betriebe ansässig sein dürfen. Die Änderungen sollen die lokalen Bestimmungen klarer fassen und zugleich Bedenken hinsichtlich des öffentlichen Raums Rechnung tragen.
Die neue Verordnung verbietet Bordelle in 20 der städtischen Gewerbegebiete. Nur noch zwei ausgewiesene Industriegebiete werden solche Einrichtungen zulassen. Auch Straßenstrich wird in ganz Lörrach untersagt sein.
Dienstleistungen in geschlossenen Räumen, bei denen Kunden private Wohnungen aufsuchen, bleiben weitgehend erlaubt. Hier könnten jedoch einzelne Einschränkungen gelten. Kurzzeit-Wohnungen, die für Prostitution genutzt werden, fallen nicht unter die aktualisierten Regelungen.
Die lokalen Behörden erarbeiteten die Richtlinie in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Freiburg und der Polizei. Die Verantwortlichen betonten, wie wichtig es sei, sensible Bereiche zu schützen und gleichzeitig ein klares rechtliches Gerüst zu schaffen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im Staatsanzeiger veröffentlicht wird.
Aktuell liegen in Lörrach keine Anträge für neue Bordelle vor. Die überarbeiteten Bestimmungen verringern die Zahl der Zonen, in denen Prostitutionsstätten betrieben werden dürfen. Der Straßenstrich wird in der gesamten Stadt verboten sein. Die Behörden erwarten, dass die Neuregelungen sowohl für Unternehmen als auch für Anwohner mehr Rechtssicherheit bringen.






