Lufthansa plant radikale Rentenreform für Piloten mit 50 Prozent mehr Auszahlungen
Emma GüntherLufthansa schlägt neues Deal zu Pilotenkonten vor - Lufthansa plant radikale Rentenreform für Piloten mit 50 Prozent mehr Auszahlungen
Lufthansa legt neuen Rentenreformvorschlag für Piloten vor
Die Lufthansa hat einen neuen Vorschlag zur Reform des aktuellen Rentensystems für ihre Piloten vorgelegt. Die Fluggesellschaft schlägt vor, die bisherigen Überbrückungszahlungen für den vorzeitigen Ruhestand abzuschaffen und stattdessen ein Modell einzuführen, das sich an den Systemen von KLM und British Airways orientiert. Durch diese Änderung könnten die Rentenauszahlungen um bis zu 50 Prozent steigen.
Der Plan des Unternehmens sieht vor, das bestehende Überbrückungsgeld schrittweise abzubauen, das derzeit Piloten unterstützt, die vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren in den Ruhestand gehen. Künftig sollen die Mittel, die bisher für diese Zahlungen vorgesehen waren, in betriebliche Altersvorsorgepläne fließen. Lufthansa argumentiert, dass sich dadurch die Rentenansprüche dank Kapitalmarktanlagen um bis zu die Hälfte erhöhen könnten – und das ohne zusätzliche Beiträge der Beschäftigten.
Piloten, die kurz vor dem Anspruch auf die aktuellen Überbrückungszahlungen stehen, würden diese laut Vorschlag weiterhin erhalten. Wer jedoch bis 65 weiterfliegt, hätte keinen Anspruch mehr auf die Leistung, da sie ausschließlich für Frührentner konzipiert ist. Als Vorbild verweist die Airline auf KLM und British Airways, wo bereits integrierte Rentensysteme ohne separate Frühverrentungsregelungen bestehen.
Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen. Er wird nun von der Tarifkommission der Gewerkschaft geprüft, bevor weitere Schritte eingeleitet werden.
Falls die Reform umgesetzt wird, würde sie die Rentenstruktur der Lufthansa an die anderer großer europäischer Airlines angleichen. Die Umstellung könnte Piloten mehr Flexibilität und finanzielle Sicherheit im Ruhestand bieten. Die Bewertung durch die Gewerkschaft wird entscheiden, ob der Vorschlag vorankommt.






