05 April 2026, 10:03

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Wie ein Protestspruch Deutschland spaltet

Eine Gruppe von Menschen nimmt an einer Protestaktion gegen die Anti-Kriegsbewegung in Berlin teil, geht eine Straße entlang und hält Schilder und Plakate hoch, während einige Fahrräder fahren, vor einem Gebäude mit Fenstern, Bögen, Säulen und Skulpturen und umgeben von Bäumen und einem Laternenmast.

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Wie ein Protestspruch Deutschland spaltet

"Merz kann mich am Arsch lecken!" – Transparent an der TU Berlin löst Debatte über Meinungsfreiheit aus

Letzte Woche hing eine Studentengruppe an der Technischen Universität Berlin ein Banner mit der Aufschrift "Merz kann mich am Arsch lecken!" auf. Die Polizei entfernte es innerhalb von 15 Stunden – doch die Aktion entfachte eine Diskussion über freie Meinungsäußerung und politischen Protest. Nun ermitteln die Behörden gegen die 18-jährige Studentin, die den Spruch geprägt hatte, wegen möglicher Beleidigung.

Der Ausruf entstand im März 2024 bei einer Demonstration gegen die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Berlin. Damals richtete er sich gegen Friedrich Merz, den Vorsitzenden der CDU, und verbreitete sich rasant im Netz. Bis Mitte 2024 tauchte der Slogan in Städten wie London, New York, Hamburg und München auf – als Graffiti, auf Protestschildern und sogar in Liedtexten.

Die Studenteninitiative EB 104, die das Transparent anbrachte, bietet Lernräume an und organisiert Campus-Veranstaltungen. Die Gruppe bezeichnete die Entfernung als "höchst problematisch" und argumentierte, sie untergrabe die studentische Selbstverwaltung. Zudem stellte sie die Frage, ob damit nicht das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt werde.

Nach deutschem Recht gilt als Beleidigung die Verbreitung unwahrer Behauptungen, die das Ansehen einer Person schädigen. Kritiker sehen in den Ermittlungen gegen den Slogan einen gefährlichen Präzedenzfall. Gleichzeitig bleibt der Spruch bis heute präsent – etwa bei CDU-Kundgebungen oder Klimaprotesten, zuletzt noch 2026.

Autorin des ursprünglichen Protestartikels war eine 18-jährige Praktikantin. Ihre Beteiligung lenkte zusätzliche Aufmerksamkeit auf den Fall und wirft Fragen nach juristischen Konsequenzen für junge Aktivist:innen auf.

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Die Ermittlungen laufen weiter, viele betrachten sie als Lackmustest für die Meinungsfreiheit in Deutschland. Dass der Slogan sowohl bei Demonstrationen als auch online weiterhin auftaucht, zeigt seine anhaltende Wirkung. Wie die Behörden nun verfahren, könnte wegweisend für künftige Fälle politischer Äußerungen sein.

Quelle