Neue Friedhofsatzung 2026: Mehr Kosten, mehr Flexibilität für Angehörige
Lotta SchulteNeue Friedhofsatzung 2026: Mehr Kosten, mehr Flexibilität für Angehörige
Am 29. April 2026 wird eine überarbeitete Friedhofsatzung dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, steigende Kosten auszugleichen und gleichzeitig neue Optionen für die Bürgerinnen und Bürger einzuführen. Die Anpassungen sollen nach Angaben der Verantwortlichen jährlich etwa 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen.
Die aktualisierte Satzung legt den Fokus auf Fairness und Nachhaltigkeit. Die Gebühren für Grabstellen werden steigen, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten subventionieren wird. Gleichzeitig erhöht sich die Kostendeckungsquote für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.
Einige Entgelte werden aufgrund überarbeiteter Berechnungsmethoden sinken. Urnenrasengräber sind künftig für zwei Bestattungen nutzbar, und Angehörige können individuelle Grabzeichen anbringen. Zudem entsteht ein neuer Bereich für "Engelskinder", für den keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
Die Änderungen berücksichtigen die Inflation und streben eine vollständige Kostendeckung bei Verwaltungs- und Bestattungsgebühren an. Laut den Verantwortlichen geht es um ein transparenteres und stabileres Finanzierungssystem für die städtischen Friedhöfe.
Falls die Satzung verabschiedet wird, tritt sie noch 2026 in Kraft. Die Mehreinnahmen sollen helfen, die Friedhofsleistungen aufrechtzuerhalten, während einige Kosten für die Familien niedrig bleiben. Die neuen Regelungen bieten zudem mehr Flexibilität bei der Grabwahl.






