Nachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Neue Verhandlung im Streit um Kölner Volksbühne und Wohnungsbau
Langjähriger Streit um Kölner Volksbühne nimmt neue Wendung
Der seit Langem schwelende Konflikt zwischen dem Kölner Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine weitere Runde genommen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Fall zur erneuten Verhandlung an das Oberverwaltungsgericht Münster zurückverwiesen. Der Beschluss folgt Bedenken hinsichtlich der Begründung des ursprünglichen Urteils.
Im Mittelpunkt des Streits steht eine Baugenehmigung für den Umbau eines Teils einer ehemaligen Druckerei in eine Wohnung. Der Projektentwickler Implenia gestaltet das Gelände zu einem gemischt genutzten Komplex mit Wohn- und Gewerbeflächen um. Die benachbarte Freie Volksbühne, ein Theaterverein, argumentiert jedoch, dass ihre Theaterbetriebe gemäß bestehender Rechte Vorrang haben müssten.
Im Juni 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zunächst dem Theater recht gegeben und die Genehmigung widerrufen – mit der Begründung, dass die zu erwartenden Lärmbelastungen für Anwohner unzumutbar seien. Das Bundesverwaltungsgericht entdeckte jedoch Mängel in dieser Entscheidung.
Die Leipziger Richter urteilten, das Gericht in Münster habe sich zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt, ohne die Sachverhalte umfassend zu prüfen. Es ordnete eine Neuverhandlung an, in der die Beweislage gründlicher bewertet werden muss.
Der Fall geht nun zurück nach Münster, wo das Gericht die Lärmbedenken sowie weitere rechtliche Aspekte neu bewerten muss, bevor ein endgültiges Urteil gefällt wird. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Wohnungsumbau wie geplant voranschreiten kann.






