30 April 2026, 14:08

Neuer Tarifvertrag für ÖPNV-Beschäftigte in Sachsen-Anhalt verhindert Streiks

Plakat mit einem britischen Granitarbeiter vor einem Berg- und Baumhintergrund, mit dem Text: 'Was unser Freihandel bedeutet - Britischer Granitarbeiter - Die Fair-Wage-Klausel ist in Ordnung, aber ich will Arbeit.'

Neuer Tarifvertrag für ÖPNV-Beschäftigte in Sachsen-Anhalt verhindert Streiks

Neuer Tarifvertrag für Beschäftigte im ÖPNV in Sachsen-Anhalt

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Ein neuer Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr in Sachsen-Anhalt ist erreicht worden. Die am 29. April 2026 finalisierte Einigung verhindert Streiks, die den Verkehr in der gesamten Region hätte lahmlegen können. Beide Seiten machten Zugeständnisse, um den Kompromiss zu ermöglichen.

Der Vertrag bringt mehrere Änderungen für die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsbetriebe in Sachsen-Anhalt mit sich. So können Beschäftigte künftig einen Teil ihrer Jahresprämie in bis zu drei zusätzliche Urlaubstage umwandeln. Zudem steigen die Zuschläge für Nacht- und Sonntagsdienste, während Busfahrer von verbesserten Ruhezeiten und kürzeren Schichtlängen profitieren.

Die Arbeitgeber verpflichteten sich, ihre Zuschüsse zu den Führerscheinkosten der Mitarbeiter zu verdoppeln. Die Ausbildungsvergütungen werden nun nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) geregelt, was regelmäßige Anpassungen garantiert. Die Forderung der Gewerkschaft nach einer Verkürzung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden bei vollem Lohnausgleich wurde jedoch nicht erfüllt.

Diana Häseler-Wallwitz, Geschäftsführerin des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Sachsen-Anhalt, bezeichnete die Einigung als einen schwierigen, aber notwendigen Kompromiss. Der Tarifvertrag sichere die Stabilität des Verkehrsangebots und komme zentralen Forderungen der Beschäftigten entgegen.

Die Vereinbarung bringt mehr Planungssicherheit für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt. Die Mitarbeiter erhalten flexiblere Urlaubsoptionen, bessere Arbeitsbedingungen in den Schichten und eine stärkere Unterstützung bei den Ausbildungskosten. Die Regelungen gelten bis zur nächsten Verhandlungsrunde.

Quelle