10 May 2026, 16:02

Neues Gesetz soll Kinder und Eltern besser vor häuslicher Gewalt schützen

Plakat mit der Aufschrift "Executive Orders Protecting Reproductive Rights" in schwarzer Schrift auf einem weißen Hintergrund, eingerahmt von einem schmalen schwarzen Rand, mit einer Grafik einer Person mit ausgestreckten Armen.

Neues Gesetz soll Kinder und Eltern besser vor häuslicher Gewalt schützen

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Kinder und Eltern besser vor häuslicher Gewalt schützen soll. Die geplante Reform würde Familiengerichten erweiterte Befugnisse einräumen, um gewalttätige Eltern im Umgang mit ihren Kindern einzuschränken oder ihnen den Kontakt ganz zu untersagen. Ziel ist es, für von Gewalt betroffene Familien sichere Lebensbedingungen zu schaffen.

Nach der aktuellen Rechtslage müssen Familiengerichte häusliche Gewalt bei Entscheidungen über Sorge- oder Umgangsrecht berücksichtigen. Hubigs Vorstoß geht jedoch weiter: Richter sollen künftig temporäre oder dauerhafte Kontaktverbote verhängen können, wenn die Gewalt eines Elternteils die Sicherheit des anderen Elternteils oder des Kindes gefährdet. Solche Verbote wären nicht automatisch, sondern würden im Einzelfall geprüft.

Je nach Situation könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte angeordnet werden. Das Justizministerium betonte, dass der Schutz der Opfer im Mittelpunkt stehe – gleichzeitig solle sichergestellt werden, dass Kinder frei von Gewalt aufwachsen können.

Der Gesetzentwurf ist Teil einer umfassenderen Reform des Familienrechts. Er folgt auf Kritik, dass die bestehenden Regelungen gewalttätigen Eltern zu oft weiterhin den Zugang zu ihren Kindern ermöglichen.

Falls das Gesetz verabschiedet wird, erhalten die Gerichte klarere Handlungsanweisungen für Fälle von häuslicher Gewalt. Richter hätten dann mehr Spielraum, einzugreifen, wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist. Die Reform zielt darauf ab, weiteres Leid der Opfer zu verhindern und dabei stets das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Entscheidungen zu stellen.

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