"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch Kritiker zweifeln an der Wirkung
Marie Schneider"Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet – doch Kritiker zweifeln an der Wirkung
Der Bundeskabinett hat am Mittwoch das "Recht auf Reparatur"-Gesetz verabschiedet. Der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eingebrachte Entwurf soll Verbrauchern Reparaturen erleichtern. Kritiker monieren jedoch, die neuen Regelungen gingen nicht weit genug, um Bezahlbarkeit zu gewährleisten oder geplante Obsoleszenz zu verhindern.
Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Produkte so zu gestalten, dass sie leichter repariert werden können. Zudem müssen Ersatzteile zugänglich gemacht und klare Reparaturanleitungen bereitgestellt werden. Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken, bezeichnet das Gesetz jedoch als wirkungslos, solange Reparaturen zu teuer bleiben.
Ehling betont, das Recht auf Reparatur funktioniere nur, wenn es günstiger sei als der Neukauf von Geräten. Zudem fordert er schärfere Maßnahmen gegen geplante Obsoleszenz, die er als "berechneten Betrug" brandmarkt. Hersteller müssten seiner Meinung nach bestraft werden, wenn sie die Lebensdauer von Produkten bewusst verkürzen.
Die Kritik der Linken zielt auf die begrenzte Reichweite des Gesetzes ab. Zwar sei der Schritt der Regierung in Richtung Nachhaltigkeit zu begrüßen, doch verfehle die Regelung zentrale Punkte wie Bezahlbarkeit und unternehmerische Verantwortung.
Die verabschiedete Gesetzgebung tritt nun in die Umsetzungsphase ein, wobei Hersteller die neuen Reparaturvorgaben einhalten müssen. Ohne strengere Kostenkontrollen oder Sanktionen gegen geplante Obsoleszenz bleibt der praktische Nutzen des Gesetzes jedoch ungewiss. Die Debatte über seine Wirksamkeit wird voraussichtlich anhalten, sobald die Regeln in Kraft treten.






