Sachsen-Anhalt warnt vor illegalem Feuerwerk zu Silvester – diese Regeln gelten jetzt

Zieschang warnt vor Angriffen auf Einsatzkräfte an Silvester - Sachsen-Anhalt warnt vor illegalem Feuerwerk zu Silvester – diese Regeln gelten jetzt
Mit dem nahenden Jahreswechsel hat Sachsens-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, verantwortungsvoll zu feiern. Die Behörden erinnern daran, dass während der Feiertage nur zugelassene Feuerwerkskörper von lizenzierten Händlern verwendet werden dürfen.
In Sachsen-Anhalt dürfen Verbraucherfeuerwerke ausschließlich bei autorisierten Einzelhändlern und pyrotechnischen Fachbetrieben erworben werden. Diese müssen CE-geprüfte und von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 anbieten. Der Verkauf ist auf den gesetzlich festgelegten Zeitraum – in der Regel vom 29. bis 31. Dezember – beschränkt. Die nationalen Vorschriften werden von der BAM und den örtlichen Kommunen überwacht.
Die Behörden warnen ausdrücklich vor den Gefahren selbstgebastelter oder nicht zugelassener Feuerwerkskörper, die weiterhin verboten sind. Solche Artikel bergen erhebliche Risiken, darunter Verbrennungen, schwerste Verletzungen oder sogar tödliche Unfälle. Auch der unsachgemäße Umgang mit zugelassener Pyrotechnik kann zu schweren Unfällen mit langfristigen Folgen führen. Ministerin Zieschang betonte, dass Angriffe auf Rettungskräfte – ob Sanitäter, Feuerwehrleute oder Polizisten – keinesfalls toleriert werden. Die Behörden sind entschlossen, konsequent gegen diejenigen vorzugehen, die andere während der Feierlichkeiten gefährden.
Die Richtlinien des Landes zielen darauf ab, Unfälle zu verhindern und sowohl die Bevölkerung als auch Einsatzkräfte zu schützen. Die Bürger werden aufgefordert, sich an die Regeln zu halten, Feuerwerkskörper ausschließlich bei zugelassenen Händlern zu kaufen und vorsichtig damit umzugehen. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und zu schweren Schäden führen.

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