07 February 2026, 00:08

Sachsen führt bezahlten Bildungsurlaub für Arbeitnehmer ab 2027 ein

Ein altes Sachsen-Karte von Deutschland, das geografische Merkmale wie Flüsse, Berge und Städte zeigt, mit begleitendem Text, der regionale Informationen bereitstellt.

Sachsen führt bezahlten Bildungsurlaub für Arbeitnehmer ab 2027 ein

Sachsen führt als 15. deutsches Bundesland bezahlten Bildungsurlaub für Arbeitnehmer ein. Das neue Gesetz, das im Januar 2027 in Kraft tritt, gewährt Beschäftigten jährlich drei bezahlte Freitage für Weiterbildung, ehrenamtliche Tätigkeiten oder politische Bildung. Es entstand auf Initiative einer erfolgreichen Bürgerkampagne und erhielt breite politische Unterstützung – trotz anfänglicher Ablehnung durch einige Parteien.

Den Anstoß gab eine Bürgerinitiative, die 55.628 gültige Unterschriften sammelte und damit die erforderlichen 40.000 deutlich übertraf. Eine Allianz aus Gewerkschaften, Sportverbänden, Feuerwehren, Kultureinrichtungen und politischen Parteien unterstützte die Kampagne. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen sprach sich für das Vorhaben aus und argumentierte, es trage zur Fachkräftesicherung bei.

Ursprünglich lehnte die CDU das Gesetz ab und warnte vor Wettbewerbsnachteilen und möglichen Arbeitsplatzverlusten. Später stimmte sie jedoch im Rahmen eines Kompromisses in der Minderheitsregierung zu. Die AfD blieb entschieden gegen den Entwurf, doch die Abstimmung endete mit 65 Ja-Stimmen bei 50 Gegenstimmen.

Nach den neuen Regelungen können Arbeitnehmer künftig drei bezahlte Tage pro Jahr für berufliche Weiterbildung, ehrenamtliche Schulungen oder politische Bildung nutzen. Besonders in Sachsen: Kleine Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern erhalten eine finanzielle Entschädigung. Die Umsetzung des Gesetzes wird ab dem 1. Januar 2027 voraussichtlich jährlich rund 2,5 Millionen Euro pro Landkreis kosten.

Mit Sachsens Beschluss bleibt Bayern das einzige Bundesland ohne Regelung zum bezahlten Bildungsurlaub.

Ziel des Gesetzes ist es, Beschäftigten die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und ehrenamtlichem Engagement zu erleichtern. Ab 2027 gilt die Regelung, wobei gezielt Mittel für die Unterstützung kleinerer Unternehmen bereitgestellt werden. Die Maßnahme spiegelt den wachsenden Bedarf an flexiblen Weiterbildungsmöglichkeiten in ganz Deutschland wider.

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