Sächsisches Polizeigesetz: Experten uneins über KI und Gesichtserkennung
Lotta SchulteSächsisches Polizeigesetz: Experten uneins über KI und Gesichtserkennung
Rechtsexpertinnen und -experten haben sich zum umstrittenen Entwurf des sächsischen Polizeigesetzes geäußert. Der Gesetzentwurf, der unter anderem Gesichtserkennung und KI-gestützte Datenanalysen vorsieht, stand wegen möglicher Verstöße gegen deutsche und EU-Rechtsvorschriften in der Kritik. Fünf Fachleute präsentierten ihre Einschätzungen vor einem Ausschuss – die Meinungen gingen dabei auseinander, ob der Entwurf verfassungsrechtlichen und juristischen Standards entspricht.
Im Mittelpunkt der Debatte standen Bedenken hinsichtlich Transparenz, Diskriminierungsrisiken sowie die Abwägung zwischen Sicherheit und bürgerlichen Freiheiten. Professor Hartmut Aden, von der Linken nominiert, zweifelte an der Vereinbarkeit des Entwurfs mit dem Grundgesetz und dem EU-KI-Gesetz. Besonders kritisierte er die Pläne zur Gesichtserkennung, die seiner Ansicht nach im Widerspruch zu bestehenden Regelungen stehen. Professor Matthias Bäcker von der Universität Mainz hingegen kam zu dem Schluss, dass die sächsische Landesregierung viele – wenn auch nicht alle – rechtlich umstrittenen Aspekte berücksichtigt habe.
Der Entwurf erlaubt der Polizei den Einsatz automatisierter Systeme, darunter regelbasierte oder selbstlernende Werkzeuge, sofern eine richterliche Genehmigung vorliegt. Kritiker monierten jedoch, dass es an klaren technischen Vorgaben für die Umsetzung fehle. Zudem bleibe unklar, wie die Transparenzpflichten bei Gesichtserkennung und Datenanalyse überwacht werden sollen. Zwar schreibt die Novelle Nachvollziehbarkeit vor und verbietet diskriminierende Algorithmen, doch Experten wiesen auf Lücken bei den Kontrollmechanismen hin.
Ein weiterer Streitpunkt ist die geplante Weitergabe von Polizeidaten an Dritte zur Schulung von KI-Modellen. Datenschützer warnten vor einer Aushöhlung des Schutzes persönlicher Daten. Die Gewerkschaft der Polizei Sachsen entgegnete, die Abgeordneten sollten den Beamten vertrauen, Sicherheit und individuelle Freiheiten angemessen abzuwägen.
Innenminister Armin Schuster (CDU) zeigte sich erleichtert, da die meisten Rechtsgutachten den Entwurf grundsätzlich befürworteten. Die Grünen und die Linke verurteilten hingegen das überstürzte Gesetzgebungsverfahren. Sie argumentierten, die Eile könnte zu verfassungswidrigen Passagen und unpraktikablen KI-Regelungen führen.
Diskutiert wurde auch die automatisierte Datenanalyse: Einige Expertinnen und Experten forderten strengere Grenzen, andere sprachen sich für weniger Restriktionen aus. Die Ausschussberatungen offenbarten tiefe Gräben in Fragen der Rechtmäßigkeit und Praktikabilität des Entwurfs. Zwar wurden einige Passagen nachgebessert, um Bedenken zu zerstreuen, doch zentrale Themen wie Transparenz, algorithmische Verzerrungen und Datenschutz bleiben ungeklärt. Die endgültige Fassung des Gesetzes wird entscheiden, wie die sächsische Polizei KI-Tools einsetzt – immer im Spannungsfeld zwischen Verfassungsrecht und EU-Rechtsrahmen.






