Schleswig-Holstein führt landesweit Zuckersteuer ein

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Nahaufnahme eines Ausweises mit amerikanischer Flagge und der Aufschrift "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Schleswig-Holstein führt landesweit Zuckersteuer ein

Schleswig-Holstein plant bundesweite Zuckersteuer

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) will im ersten Quartal des neuen Jahres eine Initiative zur Einführung einer bundesweiten Zuckersteuer starten.

  1. Dezember 2025

Stichworte: gesunde Ernährung, Finanzen, Politik, Kriminalität und Justiz

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther hat angekündigt, sich zu Beginn des Jahres 2026 für die Einführung einer bundesweiten Zuckersteuer einzusetzen. Der CDU-Politiker begründet dies mit den schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen eines übermäßigen Zuckerkonsums, der die Gesellschaft stark belaste. Die Landesregierung werde den Vorschlag im ersten Quartal des Jahres offiziell in den Bundesrat einbringen.

Günther betont, die Steuer sei notwendig, um die steigenden Gesundheitskosten einzudämmen, die mit hohem Zuckerkonsum verbunden seien. Die Maßnahme solle dazu beitragen, Fettleibigkeit, Diabetes und andere ernährungsbedingte Erkrankungen in Deutschland zu reduzieren.

Unabhängig davon verteidigte der Regierungschef auch das neue Radikalenerlass-Gesetz Schleswig-Holsteins. Das Gesetz schreibt verbindliche Hintergrundüberprüfungen für alle Bewerber um Stellen im öffentlichen Dienst vor. Günther bezeichnet die Regelung als notwendigen Schritt, um Extremismus in der Verwaltung zu verhindern. Ziel sei es, staatliche Institutionen zu schützen und das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Arbeit zu bewahren. Bisher hat kein anderes Bundesland angekündigt, eine ähnliche Zuckersteuer im Jahr 2026 einführen zu wollen.

Der Vorschlag zur Zuckersteuer wird von der Landesregierung Schleswig-Holsteins in den Bundesrat eingebracht. Bei einer Zustimmung wäre es die erste bundesweite Abgabe dieser Art in Deutschland. Derweil ist das Radikalenerlass-Gesetz bereits in Kraft getreten und sieht routinemäßige Überprüfungen für neue Beschäftigte im öffentlichen Dienst vor.