13 March 2026, 08:07

Streik der Apotheker in Baden-Württemberg im letzten Moment gestoppt

Ein Plakat mit Text über Arzneimittelpreisunterschiede im Jahr 2022, mit ein paar Flaschen und einer Spritze unten.

Streik der Apotheker in Baden-Württemberg im letzten Moment gestoppt

Landweiter Streik der Apotheker am 23. März in Baden-Württemberg gestoppt

Ein für den 23. März geplanter bundesweiter Streik der Apotheker wird in Baden-Württemberg nicht stattfinden. Das Sozialministerium des Landes erklärte die geplanten Protestschließungen für rechtswidrig und zwang die Organisatoren damit zum Umdenken. Die Verbandsführung ruft die Mitglieder nun dazu auf, auf vollständige Schließungen zu verzichten und stattdessen alternative Formen des Protests zu wählen.

Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg hatte zunächst zum flächendeckenden Schließen der Apotheken aufgerufen. Nach dem Eingreifen des Ministeriums zog sie diese Aufforderung jedoch zurück und warnte vor rechtlichen Konsequenzen. Die Behörden verwiesen auf mögliche Verstöße gegen die Versorgungspflicht nach § 115 der Apothekenbetriebsordnung (APO), die bei vollständigen Schließungen zu Bußgeldern führen könnten.

Den Apothekern bleiben dennoch Möglichkeiten, ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen. Vorgeschlagen werden etwa das Tragen von Warnwesten, das Abdunkeln der Beleuchtung oder das Abdecken der Regale. Einige könnten auch direkt mit Kunden ins Gespräch kommen, Medienvertreter einladen oder die Bevölkerung über Notfallschalter bedienen. Die Kammer erinnerte zudem daran, dass eingeschränkte Öffnungszeiten – bis zu drei Stunden an einem Tag pro Woche – rechtlich zulässig bleiben.

Sowohl die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) als auch die Landesapothekerkammer raten seit Langem von vollständigen Schließungen ab. Zwischen 2022 und 2025 empfahlen sie durchgehend Alternativen wie verkürzte Öffnungszeiten, Öffentlichkeitskampagnen oder Unterschriftenaktionen. Ähnliche Hinweise gab es bereits während Proteste in Nordrhein-Westfalen und Bayern. Zwar können einzelne Apothekenleiter weiterhin eigenständig über Schließungen entscheiden, müssen dann aber persönlich für etwaige rechtliche Folgen geradestehen.

Mit dem Beschluss des Ministeriums ist eine rechtmäßige Schließung der Apotheken in Baden-Württemberg zum Protest ausgeschlossen. Wer dennoch demonstrieren möchte, muss auf genehmigte Methoden zurückgreifen oder Sanktionen riskieren. Der Fokus liegt nun auf alternativen Aktionen, die die Versorgungsvorschriften einhalten und gleichzeitig die Anliegen der Apotheker sichtbar machen.

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