Verbot der Artgemeinschaft: Gericht verschiebt Urteil nach neuen Beweisen
Lara WagnerVerhandlung verschoben: Bundesverwaltungsgericht hört weiter im Fall der Neonazi-Sekte - Verbot der Artgemeinschaft: Gericht verschiebt Urteil nach neuen Beweisen
Die Entscheidung über das Verbot der rechtsextremen Gruppe Artgemeinschaft wurde verschoben. Das Bundesverwaltungsgericht sollte am Dienstag urteilen, hat das Verfahren nun jedoch wiederaufgenommen. Neue Beweismittel im Zusammenhang mit einem Strafverfahren führten zur Vertagung.
Das deutsche Bundesinnenministerium hatte die Artgemeinschaft im Sommer 2023 verboten. Als Begründung nannten die Behörden antisemitische Inhalte, eine an die NS-Ideologie angelehnte Rassentheorie sowie eine Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung. Die Gruppe mit etwa 150 Mitgliedern galt als zentraler Knotenpunkt der neonazistischen Szene in Deutschland.
Die Organisation wehrte sich gegen das Verbot und behauptete, als religiöse und weltanschauliche Gemeinschaft zu agieren. Das Bundesverwaltungsgericht sollte sein Urteil am 10. Februar 2026 verkünden. Nach einer Verhandlung am 28. Januar erhielt das Gericht jedoch neue Erkenntnisse aus einem laufenden Ermittlungsverfahren.
Die neuen Unterlagen betreffen den Verdacht auf Verstöße gegen das Sprengstoff- und Waffenrecht durch eine Person mit Verbindungen zur Gruppe. Daraufhin beantragte die Bundesregierung die Wiedereröffnung des Verfahrens. Beide Seiten werden nun in einer neuen mündlichen Verhandlung weitere Argumente vorbringen, ein Termin steht jedoch noch nicht fest.
Nach deutschem Recht können Behörden Vereine verbieten, wenn diese gegen Strafgesetze verstoßen, das friedliche Zusammenleben der Völker gefährden oder die verfassungsmäßige Ordnung untergraben. Die Regierung hält die Artgemeinschaft für zutreffend beschrieben – insbesondere wegen der Indoktrination von Kindern mit abgewandelten NS-Texten und ihrer Rolle in extremistischen Netzwerken.
Das Gericht wird sein Urteil nun zu einem späteren, noch nicht festgelegten Zeitpunkt fällen. Die Verzögerung ermöglicht eine umfassende Prüfung der neuen Beweise sowie weitere Stellungnahmen beider Parteien. Die Entscheidung wird zeigen, ob das Verbot der Artgemeinschaft bestehen bleibt.






