15 May 2026, 20:02

Warnstreik legt Universitätsklinikum Freiburg am 20. Mai 2026 lahm – was Patienten jetzt wissen müssen

Eine große Gruppe von Menschen an einem Flughafen, einige sitzen mit Taschen und Papieren, andere stehen, mit Texttafeln, Schaufensterpuppen in Kleidern und Deckenleuchten im Hintergrund, was auf eine Demonstration hinweist.

Warnstreik legt Universitätsklinikum Freiburg am 20. Mai 2026 lahm – was Patienten jetzt wissen müssen

Universitätsklinikum Freiburg erwartet massive Einschränkungen durch Warnstreik am 20. Mai 2026

Am Dienstag, dem 20. Mai 2026, wird das Universitätsklinikum Freiburg durch einen ganztägigen Warnstreik erhebliche Beeinträchtigungen erfahren. Die von der Gewerkschaft ver.di organisierte Aktion steht im Zusammenhang mit den anhaltenden Tarifkonflikten im öffentlichen Dienst. Zwar bleiben lebensnotwendige medizinische Leistungen aufrechterhalten, doch werden Patienten, wo möglich, aufgefordert, sich an andere Einrichtungen zu wenden.

Von dem Streik betroffen sind die meisten Bereiche des Klinikums, während kritische Abteilungen ihren Betrieb fortsetzen. Die Versorgung in den Bereichen Geburtshilfe, Onkologie und Kinderheilkunde läuft wie gewohnt weiter, ebenso wie Notfallbehandlungen, Intensivmedizin und dringliche Operationen. Patienten mit nicht akuten Beschwerden werden gebeten, die Notaufnahme nur im absoluten Ausnahmefall aufzusuchen.

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Einige geplante Operationen und ambulante Termine könnten verschoben werden, was zu längeren Wartezeiten führen dürfte. Betroffene Patienten erhalten bei einer Absage ihrer Termine eine direkte Benachrichtigung. Der Streikbeschluss folgt monatelangen, bisher ergebnislosen Verhandlungen über die Bezahlung im öffentlichen Sektor.

Die Klinikleitung versichert, dass die lebensrettende Versorgung nicht beeinträchtigt werde. Dennoch werden Patienten mit nicht dringenden Anliegen aufgefordert, für diesen Tag alternative Einrichtungen in Anspruch zu nehmen. Der Arbeitskampf unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im öffentlichen Dienst bei der Frage der Tarifabschlüsse.

Quelle