Bayerisches Gericht lehnt Anspruch auf vegane Verpflegung im Gefängnis ab

Richterentscheid: Gefangene in Bayern haben keinen Anspruch auf vegane Kost - Bayerisches Gericht lehnt Anspruch auf vegane Verpflegung im Gefängnis ab
Ein bayerisches Gericht hat in einem Fall entschieden, der die Klage eines Gefangenen auf vegane Verpflegung betrifft – ein Urteil, das die Abwägung zwischen Häftlingsrechten und institutionellen Grenzen aufzeigt. Der inhaftierte Veganer argumentierte, seine verfassungsmäßigen Rechte, darunter die Freiheit des Glaubens und Gewissens, seien verletzt worden, da ihm keine vegane Kost angeboten werde. Seine Klage stützte er auf ethische Überzeugungen im Hinblick auf Tierschutz und Nachhaltigkeit. Das Gericht berücksichtigte die vielfältigen religiösen Gemeinschaften und weltanschaulichen Strömungen unter den Gefangenen und räumte ein, dass jedem Inhaftierten die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, seinen Ernährungsgrundsätzen zu folgen. Im konkreten Fall urteilte es jedoch, das Vorgehen der Justizvollzugsanstalt sei rechtmäßig. In Bayern besteht für Häftlinge kein gesetzlicher Anspruch auf vegane Mahlzeiten aus der Gefängnisküche. Die Anstalt kann jedoch vegetarische oder laktosefreie Kost anbieten und es den Insassen gestatten, auf eigene Kosten vegane Produkte zu erwerben. Die Entscheidung unterstreicht die Komplexität der Abwägung zwischen den Rechten von Gefangenen und den praktischen Erfordernissen des Anstaltsbetriebs. Zwar anerkennt das Gericht die ethischen Beweggründe des Klägers, doch bestätigte es die bestehende Praxis der Justizvollzugsanstalt.

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