Beamtin gewinnt Prozess: Straßenkilometer entscheiden über Verpflegungspauschale

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Ein Servierteller mit belegten Sandwiches und zwei Schalen Dip.

Rechtlicher Streit um Verpflegungspauschale für weibliche Beamtin: 200 Meter entscheiden - Beamtin gewinnt Prozess: Straßenkilometer entscheiden über Verpflegungspauschale

Eine deutsche Beamtin hat ihren langjährigen Rechtsstreit um Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen gewonnen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied zu ihren Gunsten und bestätigte, dass für die Berechnung der Tagegeldansprüche die kürzeste Straßenentfernung mit dem Auto – und nicht die Luftlinienentfernung – maßgeblich ist. Das Urteil klärt damit eine zentrale Frage in den Reisekostenregelungen für öffentliche Bedienstete.

Im Mittelpunkt des Falls standen 24 Dienstreisen von jeweils mehr als acht Stunden Dauer, für die die Beamtin insgesamt 336 Euro an Verpflegungszuschüssen beantragt hatte. Ihr vorübergehender Arbeitsort lag zwar nur 1,9 Kilometer in Luftlinie von ihrem Stammbüro entfernt. Die kürzeste Straßenverbindung betrug jedoch 2,1 Kilometer und überschritt damit knapp die Zweikilometergrenze, ab der ein Anspruch auf die Pauschale besteht.

Das Urteil schafft nun eine klare Richtlinie für künftige Tagegeldanträge von Beamten. Beschäftigte, die sich innerhalb ihres üblichen Dienstbereichs bewegen, können sich künftig auf die Straßenentfernung berufen, um ihren Anspruch geltend zu machen. Zudem bestätigt die Entscheidung, dass die Zweikilometer-Ausnahmeregelung selbst weiterhin Bestand hat und mit den aktuellen Vorschriften vereinbar ist.