BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

Admin User
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Ein Koffer auf einer Couch mit Kleidung, einer Katze und einem Kabel, mit einer Karte an der Rückseite.

BSG: Betreuung französischer Schwiegereltern nicht in Rente berücksichtigt - BSG-Urteil: Pflege für französische Schwiegereltern bringt keine Rentenansprüche

BSG: Pflege für französische Schwiegereltern zählt nicht für Rente

Ein deutscher Mann, der sich in Rheinland-Pfalz um seine französischen Schwiegereltern kümmerte, hat seinen Rechtsstreit um Rentenbeiträge verloren. Das Bundessozialgericht (BSG) entschied, dass Pflegepersonen keinen Anspruch auf Rentenansprüche geltend machen können, wenn die Gepflegten in einem anderen EU-Land versichert sind. Das Urteil bestätigt, dass das EU-Recht in solchen grenzüberschreitenden Fällen keine Geldleistungen vorsieht.

Im konkreten Fall hatte ein Mann aus Rheinland-Pfalz seine französischen Schwiegereltern während deren Aufenthalts in Deutschland gepflegt. Diese bezogen eine französische Rente und waren vollständig über das französische Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung abgesichert. Nach deutschem Recht können Pflegepersonen zwar Rentenbeiträge erwerben – allerdings nur, wenn die Pflegekasse des Gepflegten die Leistungen finanziert.

Das Urteil schafft eine klare Rechtsgrundlage für grenzüberschreitende Pflegefälle innerhalb der EU. Wer Angehörige pflegt, die im Ausland versichert sind, hat keinen Anspruch auf deutsche Rentenbeiträge. Die Entscheidung steht im Einklang mit dem geltenden EU-Recht, das Leistungen auf das Land beschränkt, das die Rente zahlt.