Bundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Emma GüntherBundesapothekerkammer fordert härtere Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus den Niederlanden
Niederländische Versandapotheken bieten weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland an – ein Verstoß gegen die strengen Preisbindungsvorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB V). Nun fordert die Bundesapothekerkammer (ABDA) schärfere Strafen, um diese Praxis zu unterbinden.
Die ABDA setzt sich für ein generelles Verbot von Rabatten, Boni oder anderen Anreizen auf rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Bisher gibt es keine genauen Zahlen, wie viele niederländische Apotheken betroffen sind, und auch konkrete Wiederholungstäter wurden nicht namentlich genannt. Doch der Verband betont, dass das Problem weiterhin besteht.
Laut dem neuen Vorschlag könnten Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung dieser Sanktionen läge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Zudem schlägt die ABDA vor, dass vertragliche Strafen in offizielle Geldbußen umgewandelt und in § 397 des SGB V verankert werden.
Die schärfste Maßnahme sieht vor, Apotheken vorübergehend von der Belieferung von Versicherten auszuschließen, bis alle Strafen vollständig beglichen sind. Damit sollen Schlupflöcher geschlossen werden, die es ausländischen Anbietern ermöglichen, die deutschen Preisvorgaben zu unterlaufen.
Falls die Änderungen umgesetzt werden, würde das BAS die Einhaltung überwachen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden. Apotheken, die illegale Rabatte gewähren, könnten so lange von der Versorgung deutscher Patienten ausgeschlossen werden, bis die Strafen gezahlt sind. Ziel ist es, faire Preise durchzusetzen und den regulierten Arzneimittelmarkt in Deutschland zu schützen.